Möglichkeit bieten, denn damit wissen wir, dass Qualität und Sicherheit angeboten werden. Es gibt auch ein spezielles Logo für die österreichischen Internetapotheken und es können nur nicht rezeptpflichtige Medikamente über das Internet angeboten werden, daher glaube ich, dass diese Regelung gut ist.
In der letzten Sitzung haben wir ELGA beschlossen und damit auch die E-Medikation. Und nun haben wir die Sicherheit, dass die Medikamente, die über das Internet gekauft werden, mit aufgezeichnet werden, um eine Überprüfung auf Wechselwirkungen durchführen zu können.
Diese gesetzliche Regelung bringt eine Chance für unsere österreichischen Apotheker.
Herr Minister, ich möchte zum Schluss noch anführen, dass es vielleicht doch sinnvoll wäre, noch einmal darüber nachzudenken, welche Substanzen wir da alle freigeben, und zu überlegen, ob wir Substanzen, die einer besonderen Beratung bedürfen, nicht vielleicht doch EU-weit aus dem Internethandel herausnehmen sollten. (Beifall bei der ÖVP.)
23.33
Präsident Georg Keuschnigg: Es liegt dazu keine weitere Wortmeldung vor.
Die Debatte ist damit geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tiermaterialiengesetz geändert wird (Tiermaterialiengesetz-Novelle 2012) (2013 d.B. und 2105 d.B. sowie 8876/BR d.B.)
49. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes (2014 d.B. und 2106 d.B. sowie 8877/BR d.B.)
Präsident Georg Keuschnigg: Nun kommen wir zu den Punkten 48 und 49 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Hensler. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Friedrich Hensler: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich berichte über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tiermaterialiengesetz geändert wird. Ich beschränke mich auf den Antrag. (Vizepräsidentin Mag. Kurz übernimmt den Vorsitz.)
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters berichte ich über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes.
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