BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 253

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Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Taucher. – Bitte.

 


23.36.09

Bundesrat Mag. Josef Taucher (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ziel des Tiermateria­liengesetzes ist nicht mehr und nicht weniger als eine Rechtssicherheitsfeststellung, also eine Anpassung von Verweisen und Textpassagen, die auf EU-Recht Bezug neh­men, sowie Ergänzungen und Klarstellungen in einzelnen Formulierungen, die sich aus der bisherigen Vollzugserfahrung ergeben haben.

Daher steht vonseiten unserer Fraktion einer Zustimmung nichts entgegen.

Ich komme sogleich zum zweiten Punkt, der jetzt in Behandlung steht: Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tier­schutzes. Auch bei den Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der unionsrechtli­chen Bestimmungen ist besonders wichtig, dass die strengen österreichischen Bestim­mungen des Tierschutzes aufrechtbleiben und die hohen Standards in Österreich nicht unterlaufen werden. Das ist unserer Fraktion besonders wichtig. Daher erteilt unsere Fraktion auch diesem Gesetz und diesen Durchführungsbestimmungen die Zustim­mung. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

23.36


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


23.36.49

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wir haben schon gehört, es handelt sich bei diesen zwei Gesetzen eigentlich nur um Umsetzungen europäischer Verordnungen. Bei dem einen Punkt, dem Tiermaterialiengesetz, geht es nur um Textanpassungen und beim zweiten um die EU-Verordnung betreffend Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tö­tung.

Wir haben in Österreich eigentlich sehr strenge Bestimmungen und diese bleiben auch aufrecht.

In Österreich sind rituelle Schlachtungen erlaubt, das Schächten. Und diese Ausnah­meregelung wird es auch in Zukunft geben.

Wir stimmen diesen Gesetzesanträgen zu.

Und weil das heute meine letzte Rede ist und das kurz vor Ende der Sitzung, möchte ich auch allen ein frohes Weihnachtsfest, einige besinnliche, ruhige Tage wünschen und alles Gute im Jahr 2013! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)

23.37


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Pirolt zu Wort. – Bitte. (Unruhe.)

Ich darf um etwas mehr Ruhe im Saal für die letzten Reden bitten!

 


23.37.56

Bundesrat Franz Pirolt (FPÖ, Kärnten): Meine Damen und Herren, ich kann ruhig et­was lauter reden, wenn es nicht anders geht. Aber nichtsdestotrotz: Diesem Gesetzes-


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