vorschlag ist durchaus zuzustimmen – aber weil Weihnachten ist, darf ich auch einen Wunsch äußern.
Hier herinnen haben wahrscheinlich auch etliche zugestimmt, als man das Schächten erlaubt hat. Und mein Wunsch an das Christkindl wäre, diese Bestimmung wieder abzuschaffen.
Ich wünsche Ihnen schöne Weihnachten, und dir, lieber Herr Präsident Keuschnigg, danke ich herzlich für deine umsichtige Führung als Präsident. (Allgemeiner Beifall.)
23.38
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend eine Tiermaterialiengesetz-Novelle 2012.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wahl der beiden VizepräsidentInnen, der SchriftführerInnen und der OrdnerInnen für das 1. Halbjahr 2013
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen zum 50. Punkt der Tagesordnung.
Da mit 1. Jänner 2013 der Vorsitz im Bundesrat auf das Bundesland Vorarlberg übergeht und gemäß Artikel 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der an erster Stelle entsendete Vertreter dieses Bundeslandes, Herr Bundesrat Edgar Mayer, zum Vorsitz berufen ist, sind die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates für das kommende Halbjahr neu zu wählen.
Wahl der Vizepräsidentin und des Vizepräsidenten
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ich werde die Wahl der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen.
Wir gehen nunmehr in den Wahlvorgang ein und kommen zur Wahl der ersten zu wählenden Vizepräsidentin des Bundesrates.
Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der SPÖ-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.
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