BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 55

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Natürlich gibt es auch heute noch eine ganz starke Atomlobby in Europa. Ich sage nur, bei den Gewinnen pro Atomkraft pro Tag ist das ja klar. Aber was wir brauchen in Europa, ist natürlich dieser Ausstieg. Die Regierung Merkel hat nach Fukushima ein klares Szenario vorgelegt. Jetzt hat der Präsidentenwechsel in Frankreich dazu ge­führt, dass es plötzlich auch in dem „leading land“ pro Atom eine Ausstiegsdebatte gibt. Präsident Hollande hat diese Debatte angestoßen.

Aber wir haben nach wie vor Atomkraftwerke. Und diese völkerrechtliche Vereinbarung und diese EU-rechtlichen Bestimmungen, die wir hier jetzt adaptieren, schaffen ja etwas, was in unserem Sinne ist, nämlich neue Instrumentarien der Sicherheits­kon­trolle: neue Inspektionsrechte für die Internationale Atomenergiebehörde, die Aus­weitung der Regelungen für die Marktbeobachtung.

Und, lieber Marco Schreuder, dass du sagen konntest, wie viele österreichische Fir­men Bauteile geliefert haben, ist etwas, was wir auch hier haben, nämlich eine Ausfuhrkontrolle und eine Ausfuhrgenehmigung. Das ist wichtig, das ist Transparenz in einer Gesellschaft.

Was wir aber brauchen in einer Gesellschaft, die sagt, wir haben einen Anti-Atom­konsens von ganz Rechts über Mittelrechts bis Links, ist eine öffentliche Debatte. Wir müssen auch mit den Firmen eine öffentliche Debatte führen. Wir müssen auch über Alternativen reden. Vielleicht ist es wesentlich wirksamer, nachhaltiger und einträg­licher, dieses Know-how im Bereich der erneuerbaren Energie, der eigentlichen dritten industriellen Revolution, die heute vor der Haustür steht, zu investieren.

Deshalb schaffen wir heute eine Adaptierung dieser EU-rechtlichen und völkerrecht­lichen Bestimmungen, um eben diese Ausfuhrkontrolle, die Sicherheitskontrolle, die Überwachung von Kernmaterial, und nicht nur von Anlagen mit Kernmaterial, sondern auch von relevanten Tätigkeiten, zu ermöglichen.

Ein Staat wie Deutschland, zum Beispiel, steht vor ganz anderen Problemen. Ich habe mir ein Deutsches Bundesgesetzblatt geholt. Allein die atomrechtliche Abfallverbrin­gungs­verordnung in Deutschland, das ist ja unglaublich, womit ein Land zu kämpfen hat, das Atomabfälle produziert: umschlossene Strahlenquellen fallen nicht darunter, abgebrannte Brennelemente sehr wohl. An dem, wie kompliziert das ist, können wir sehen, wie weise die österreichische Bevölkerung war, uns mit einem Nein vor dieser Geißel bewahrt zu haben.

Der zweite Teil ist auch ein ganz wichtiges Gesetz. Es ist das Außenwirtschaftsgesetz, das hier in der Debatte der Fragestunde ein bisschen zu kurz gekommen ist – Kollegin Winzig hat es angeschnitten, ich danke ihr dafür:

Es ist toll, wenn ausländische Unternehmen in Österreich investieren. Wir brauchen das. Es ist gut, wenn österreichische Unternehmen im Ausland investieren. So schaf­fen wir auch ein vernetztes und gemeinsames Wirtschaften. Problematisch wird es, wenn man in strategische Versorgung, in Infrastruktur, in die Daseins- und Krisen­vorsorge investiert.

Dieses Außenwirtschaftsgesetz, das wir heute beschließen, wird gar nicht so geliebt in Brüssel, sagen wir es einmal ganz ehrlich – der Herr Minister nickt schon. Die Deutschen haben das Gesetz, so wie wir es heute beschließen, nicht bekommen. Die Österreicher haben es gekriegt. Wahrscheinlich – jetzt schaue ich in Richtung der Beamtenschaft – dürften hier sehr, sehr geschickte VerhandlerInnen am Werk ge­we­sen sein. Das heißt, das ist eine ganz sensible Geschichte. Es ist derzeit in aller Munde, dass wir hier nämlich sehr wohl die Motivlage, die Bonität und die Daseins­vorsorge kontrollieren können.

 


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