BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 64

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Aber jetzt darf ich zur Frage der Versorgungssicherheit kommen. Wir in Tirol werden mit Hilfe einer Gasleitung versorgt. Die Firma TIGAS, eine 88-prozentige Tochter der TIWAG, versorgt unser Land mit Gas. Es wäre natürlich im Sinne einer ordentlichen Versorgungssicherheit, dass wir eine zweite Gasleitung bekommen. Das wäre auch gar nicht so ein großes Problem, denn eine Gasleitung steht in Saalfelden und die andere geht bis Hochfilzen, das sind ungefähr 30 Kilometer, nur dieses Stück fehlt eben noch. Das heißt, wir werden vom bayerischen Raum her versorgt und von der anderen Seite eben nicht.

Es hat schon mehrere Anläufe gegeben, diese zweite Gasleitung zu bauen, aber es ist bis dato am politischen Willen, muss ich einmal sagen, in Tirol gescheitert. Jetzt möchte ich das einfach einmal hier vorbringen. Es sprechen auch standortpolitische Argumente dafür. In dieser Region gibt es auch einige größere Betriebe, ob das die RHI Veitsch-Radex in Hochfilzen ist, die ein energieintensiver Betrieb ist, oder das Stammwerk der EGGER Spanplattengruppe in St. Johann, das entsprechend Energie braucht. Und wir können natürlich auch sagen, aus wirtschaftspolitischer Sicht wäre es sinnvoll. Ich könnte mir vorstellen, dass dann halt auch der Gaspreis sinken würde.

Die E-Control reklamiert das und weist auch immer wieder darauf hin, dass Tirol einen höheren Gaspreis hat als die übrigen Bundesländer Österreichs. Ein Haushalt in Tirol muss ungefähr 100 bis 150 € mehr bezahlen als beispielsweise ein Haushalt in Salzburg. Ich möchte gar nicht darauf hinweisen, was die Haushalte im bayerischen Raum zahlen. Die bezahlen noch um einiges weniger, obwohl wir das Gas ja aus dem bayerischen Raum bekommen.

Es wäre also wirklich an der Zeit, dass auch Tirol mit zwei Gasleitungen versorgt wird, damit auch einmal ein Gasmarkt entstehen könnte. Diesen haben wir natürlich auch nicht, sondern es herrscht derzeit eine Monopolsituation.

Daher also auch meine Bitte, das endgültig einmal anzugehen und vielleicht auch von Bundesseite her einmal den Tirolern einen entsprechenden Stupser zu geben. An­sonsten muss ich sagen, mit dem Energielenkungsgesetz hat der Bund jetzt vor­gesorgt, und wir werden dem natürlich gerne zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.29


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Mitter­lehner. – Bitte.

 


11.29.24

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht zum Themenbereich Ökostrom noch einmal eine Neuauflage liefern, dies umso weniger als die Frau Kerschbaum gar nicht herinnen ist, und auch nicht über die Erdgasversorgung in Tirol sprechen, sondern noch einmal zum Energielenkungsgesetz kommen.

In Endeffekt es ist eine Materie, die, wie angesprochen, seit 1982 ja schon geregelt ist und jetzt neu und zusammenfassend, verbessernd einen Tatbestand der Krisen­vorsorge beleuchtet, der in der Praxis eigentlich nie zur Anwendung gekommen ist, denn ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen: Im Jahr 2009, als die Ukraine die Gasversorgung von Österreich unterbunden hat, haben wir einen Energielenkungs­beirat gehabt, und da war dann die Frage, welche Verordnungen wir tatsächlich erlas­sen müssen, weil wir null Versorgung gehabt haben.

 Wir haben versucht, mit freiwilligen Empfehlungen und anderen über die Runden zu kommen, was uns auch gelungen ist, weil kein Minister von dem Gebrauch machen möchte, wo es dann heißt: konkrete Einschränkungen für die Industrie, für die Wirt­schaft, aber auch für die Haushalte. Und deswegen ist die Versuchung, die da jetzt in


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