BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 69

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

11.45.12

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geschätzte Frau Präsi­dentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte der juristischen und dienstrechtlichen Bewertung dieses Gesetzes, die mein Vorredner vorgenommen hat, eigentlich nichts mehr hinzufügen. Man kann alles mehrmals unterstreichen. Ich glaube, es ist sehr gute Arbeit geleistet worden, und insgesamt kann man auch seitens der Länderkammer feststellen, dass die Landesver­waltungs­gerichte für die Bürgerinnen und Bürger mehr Rechtssicherheit, schnellere Verfahren und insgesamt mehr Bürgernähe bringen. Das, glaube ich, ist die Essenz, die politische Essenz dieser Reform. Das neue Verfahrensrecht, das in diesem Gesetz geregelt wird, orientiert sich bereits an den Erfahrungen der Unabhängigen Verwal­tungs­senate, die in den Ländern ja schon tätig waren und die wirklich dazu beitragen, ein effizientes und effektives Handeln der Verwaltungsgerichte ab 1. Jänner 2014 zu gewährleisten.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, wenn etwas Gutes zustande kommt, gehören immer mindestens zwei dazu. Mein Kollege hat bereits die Verdienste des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt gewürdigt. Es hat auch eine Arbeitsgruppe der Länder gegeben, in der jeweils vier Ländervertreter – meistens waren es die Leiter der Verfassungsdienste und die Landtagsdirektoren – mitgearbeitet haben. Unter der Leitung des oberösterreichischen Landtagsdirektors Dr. Wolfgang Steiner ist von wirklich allen Seiten positive Arbeit geleistet worden.

Man muss so etwas vor allem in Zeiten immer wieder sagen, in denen es heißt, zwischen Bund und Ländern herrsche Eiszeit, da geschehe nichts, da gehe nichts weiter. Es geht sehr wohl etwas weiter, und es hat wenige – wirklich wenige! – Legis­laturperioden gegeben – wir werden darüber heute noch kein endgültiges, ab­schließendes Urteil fällen können –, in denen zwischen Bund und Ländern so viel weitergebracht wurde.

Dieses Gesetz ist bisher unter seinem Wert verkauft worden, und es sollte uns auch wieder einmal zuversichtlich machen, dass die Zusammenarbeit der Bundesländer mit dem Bund intakt und in Ordnung ist und dass dadurch auch eine Entscheidungs­fähigkeit für bestimmte Projekte und Umsetzungsanliegen entsteht, die wir auch in diesem Hause immer wieder auf positive Weise realisieren können.

Im Mai haben wir das Bundesgesetz beschlossen. Danach erfolgte der Start für die Umsetzungsphase dieser Verwaltungsgerichtsbarkeit. In dieser Zeit ist diese positive Arbeit von beiden Seiten, die beteiligt waren – vonseiten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt und vonseiten der Ländergruppe –, geleistet worden.

Wenn Bund und Länder auf Augenhöhe miteinander verhandeln, kommt etwas Ordent­liches dabei heraus, wenn man sich entsprechend dafür engagiert und diese Materien auch ernst nimmt. Dies ist, glaube ich, ein Musterbeispiel dafür, wie die Arbeit eigentlich funktionieren könnte. Das ist ja nicht das einzige Beispiel, das in den letzten Monaten, in den letzten eineinhalb Jahren durchgesetzt wurde. Denken wir an die positiven Wirkungen der Pflegefinanzierung, die damals realisiert wurde – von Bundes­seite war es Minister Hundstorfer, von Länderseite war es Landeshauptmann Dr. Pühringer, damals als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz und Gesund­heitsreferent.

Denken wir an die Polizeireform – Sicherheitsdirektionen, Polizeidirektionen zusam­men­gelegt, ein Sicherheitskörper geschaffen –, wo Bund und Länder äußerst positiv zusammengewirkt haben! Denken wir an die Gesundheitsreform, die wir im Mai in diesem Hause formal entsprechend abschließen werden! Denken wir an die Ein­richtung des Bundesasylamtes, das im Einvernehmen mit den Bundesländern durch-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite