BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 77

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Es kann zu Verspätungen kommen, aber das liegt nicht immer an den Bahnunter­nehmen. Ich denke da nicht nur an diverse Suizidfälle und Unfälle, die von Pkw oder Lkw auf Bahnübergängen verursacht werden, sondern auch an witterungsbedingte Ursachen wie Lawinen- oder Muren-Abgänge, die letztendlich nicht vorhergesehen werden können und nicht in der Verantwortung der Bahnunternehmen liegen.

Die Pünktlichkeitsquote, die die ÖBB mittlerweile erreichen – das möchte ich heute feststellen –, ist durchaus den motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verdan­ken. Daher möchte ich die Gelegenheit nützen und mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken. Mittlerweile erreichen die Österreichischen Bundesbahnen eine Pünktlichkeitsquote von 97 Prozent.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, seit 2010 erhalten die Bahnkundinnen und Bahn­kunden im Fernverkehr bei einer Verspätung von einer Stunde 25 Prozent und ab zwei Stunden 50 Prozent des Fahrpreises retour. Darüber hinaus erhalten die Jahreskartenbesitzer im Nahverkehr eine Entschädigung von 10 Prozent, wenn die Züge auf ihrer Strecke nicht zumindest zu 90 Prozent pünktlich sind. Bereits 2011 konnten diese 97 Prozent aller Züge pünktlich an ihr Ziel gelangen, und diese Entwicklung, dieser Erfolg hält auch seitdem an.

In den Fällen, wo es dennoch zu Verspätungen gekommen ist, wurden an die Kun­dinnen und Kunden im Fernverkehr 365 000 € ausbezahlt, die Pendlerinnen und Pendler, zirka 1 300 an der Zahl, wurden mit insgesamt 29 200 € entschädigt.

Aber nicht nur die Pünktlichkeit, sondern auch ein schnelles Erreichen des Zielortes gehört zur Kundenzufriedenheit dazu. Da ist in den letzten Jahren vieles geschehen, es muss aber noch einiges dazukommen. Ich möchte jetzt die Gelegenheit nützen, um auch ein Beispiel aus meiner Region, der westlichen Obersteiermark, zu bringen.

Eindreiviertel bis zwei Stunden, von 5.02 Uhr bis 6.45 Uhr oder mit dem zweiten Zug von 5.43 Uhr bis 7.41 Uhr, auf einer Strecke von 119 Kilometern von Judenburg nach Graz und damit, wenn man pendeln muss, dreieinhalb bis vier Stunden am Tag als Pendlerin, als Pendler unterwegs zu sein, ist für die Kundenzufriedenheit noch nicht ausreichend und nicht zufriedenstellend.

Ich denke, gerade auch für Regionen, die von Abwanderung betroffen sind, sind solche Anfahrtszeiten zur Arbeit letztendlich auch nicht hilfreich, denn jeder, der Monate oder Jahre pendelt, wird sich vielleicht auch Gedanken über eine Verlegung seines Wohnortes Richtung Arbeitsplatz machen.

Daher bitte ich dich, Frau Bundesministerin – und da ist ja auch schon einiges ge­schehen, um Verbesserungen zu erreichen –, auch weiterhin dafür zu sorgen, dass es zu diesen Verbesserungen kommt, damit das Pendeln aus diesen von mir ange­sprochenen Regionen nicht zu großen zeitlichen, aber auch persönlichen Belastungen für die Menschen führt und auch das Angebot dementsprechend attraktiv gestaltet werden kann. Es geht darum, dass die von mir angesprochenen Regionen in ihren Aktivitäten und Bestrebungen unterstützt werden, sodass die Menschen, die aufs Pendeln angewiesen sind, auch weiterhin in ihren bisherigen Wohnorten leben können.

Alles in allem unterstützen wir als sozialdemokratische Bundesratsfraktion diese Novelle heute sehr, sehr gerne, und wir werden ihr die Zustimmung erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.21

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Steinkogler. – Bitte, Herr Kollege.

 


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