BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 111

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Präsident Edgar Mayer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.34.1 14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert wird (2151/A und 2127 d.B. sowie 8894/BR d.B.)

 


Präsident Edgar Mayer: Wir kommen zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Rausch. Ich bitte um den Bericht.

 


14.34.32

Berichterstatterin Mag. Bettina Rausch: Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Aus­schusses für Unterricht, Kunst und Kultur zum gegenständlichen Beschluss. Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Ich stelle hiermit den Antrag des Ausschusses, gegen den vorliegenden Bericht keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank.

 


Präsident Edgar Mayer: Danke, Frau Kollegin Rausch.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Mag. Pisec. – Bitte.

 


14.35.14

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei dieser Gesetzes­vorlage handelt es sich um zwei interessante, ich möchte fast sagen, traditionelle Wiener Institutionen. Auf der einen Seite geht es um das 21er Haus – es hat einmal 20er Haus geheißen, es wächst offensichtlich mit den Jahrhunderten mit –, im Arsenal beheimatet. Es wurde zu Präsentationszwecken gebaut und ist auch als Museum gewidmet. Das ist auch richtig so, daher ist gegen die Widmung in diesem Gesetz, das nun geändert werden soll, nichts einzuwenden.

Auf der anderen Seite, jetzt wird es schon interessanter, handelt es sich um das Hof­kammerarchiv, eine alte Wiener Institution. Ich darf erinnern, es ist das älteste Wiener Archiv seit dem 16. Jahrhundert, dort ist Archivgut seit dem 16. Jahrhundert gelagert, höchst wertvolle Dokumente, Akten, Urkunden, Bücher, Karten und so weiter und so fort; praktisch die Schätze der österreichischen Geschichte der Habsburger-Monarchie.

Nur kurz zur Erklärung: Das Hofkammerarchiv entspricht dem heutigen Finanz­ministerium, es ist praktisch das Gedächtnis der Republik, was die Finanzen betrifft. Seit 2007 ist dieses Hofkammerarchiv leider geschlossen, man steht vor verschlos­senen Türen. Es verstaubt und gibt doch einen gewissen Einblick in das Verhältnis der österreichischen Bundesregierung zur Geschichte, zur Kulturanthropologie Öster­reichs.

Warum ist das so? – Das Archivgut wurde 2007 umgesiedelt in das Österreichische Staatsarchiv nach Erdberg. Das ist deswegen schade, weil ein Archiv den Sinn hat, der Forschung zu dienen, der Wissenschaft zu dienen und die Archivalien für die Allge-


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