schaffen, indem wir eine Umkehrung in dem Sinn machen, dass nicht mehr ein Akt automatisch verschlossen ist, außer man entscheidet es andersherum. Jeder behördliche Akt soll automatisch öffentlich sein, außer man entscheidet es andersherum, zum Beispiel aus Datenschutzgründen oder aus Gründen der nationalen Sicherheit oder dergleichen mehr.
Das ist ein Gebot der Stunde! Warum? – Weil man, wenn man schon sagt, man will gemeinsam Verantwortung tragen, und wir uns darauf einigen, dass man diese Verantwortung dem Steuerzahler und Steuerzahlerinnen gegenüber wahrzunehmen hat, das Vertrauen auch zurückgewinnen muss. Das Vertrauen eint uns ja.
Wir alle haben das Problem, dass das Vertrauen in die Politik in den letzten Monaten und Jahren, kann man sagen, dramatisch gesunken ist. Die Korruptionsskandale, mit denen wir in den letzten Monaten und Jahren konfrontiert waren, und die Spekulationsgeschichten, die wir aus manchen Ländern hören, sind Dinge, wo man nicht automatisch zur Tagesordnung übergehen und so tun kann, als ob nichts wäre und wir alle ganz super arbeiten würden.
Das geht nicht! Das Vertrauen muss zurückgewonnen werden. Und eine der Möglichkeiten – und das ist mir sehr wichtig – wäre, all die Behördenakten in lesbarer Form ins Internet zu stellen. Stichwort: Open Data. Es soll zum Beispiel alles, was Länderfinanzen, Länderbudgets betrifft, für die Menschen draußen interpretierbar, nachvollziehbar und sichtbar gemacht werden. Ich halte das für ganz, ganz wichtig.
Zu guter Letzt möchte ich noch erwähnen – und das ist jetzt schon ein bisschen Standard; ich sage das immer, wenn eine Landeshauptfrau oder ein Landeshauptmann hier im Hause ist, denn immer dann, wenn das der Fall ist, wird das hier im Bundesrat diskutiert, das liegt ja in der Logik der Sache –, dass es ein Papier zur Reform des Bundesrates gibt, wo zum ersten Mal zumindest eine Chance der Umsetzung da ist, worüber ich mich freue.
Aber ich halte diese Diskussion immer noch für ausgesprochen oberflächlich und verkürzt und werde nicht müde werden, zu betonen, dass wir keine Bundesratsreform-Diskussion führen können mit dem Nebensatz: Der Bundesrat steht in der Verfassung!, sondern diese Diskussion so führen müssen, dass wir auch die Landeshauptleutekonferenz, die eines der mächtigsten Gremien in diesem Land ist und nicht in der Verfassung steht, mit zur Diskussion stellen. Denn: In diesem Gremium werden unfassbar viele staatstragende Entscheidungen gefällt, und die Protokolle darüber sind nicht öffentlich und für den Bürger und die Bürgerin nicht nachvollziehbar. Ich wünsche mir – und das sage ich jetzt eigentlich eher in Richtung des Herrn Präsidenten –, dass bei dem vorhin erwähnten Termin mit dem Bundeskanzler das alles umfassend besprochen wird, denn viele Kompetenzen, die früher der Bundesrat hatte, hat mittlerweile die Landeshauptleutekonferenz, etwa betreffend Artikel-15a-Vereinbarungen und dergleichen, und das wird jenseits von jeder Öffentlichkeit gemacht.
Wenn wir von Transparenz reden und wenn wir von gemeinsamem Tragen der Verantwortung reden, dann – und dabei bleibe ich – gehört es, diese Verantwortung den BürgerInnen gegenüber auch wahrzunehmen, und dazu gehört auch eine echte Reform, wo man vielleicht auch die Landeshauptleutekonferenz in der Verfassung festschreibt oder zumindest die Protokolle ihrer Tätigkeit öffentlich macht. – Danke schön. (Beifall der Bundesräte Dönmez, Kerschbaum und Todt.)
11.26
Präsident Edgar Mayer: Danke, Herr Kollege Schreuder. Für deine Tipps sind wir natürlich immer dankbar. Das weißt du auch. (Heiterkeit. – Bundesrat Schreuder: Gerne!)
Als Nächster zu Wort gelangt Fraktionsobmann Kneifel. – Bitte.
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