schlossen hat, Herrn Landesrat Mag. Michael Schickhofer dem Rat der Europäischen Union gemäß Art. 23c Abs. 1 B-VG als stellvertretendes österreichisches Mitglied des Ausschusses der Regionen (AdR) vorzuschlagen.
Frau Landesrätin Mag. Elisabeth Grossmann hat mit Wirkung vom 29. Jänner 2013 ihre Funktion als stellvertretendes österreichisches Mitglied im AdR zurückgelegt. Das Amt der steiermärkischen Landesregierung hat mitgeteilt, dass die steiermärkische Landesregierung am 7. Februar 2013 beschlossen hat, Herrn Landesrat Mag. Michael Schickhofer der Bundesregierung an ihrer Stelle zur Nominierung als stellvertretendes österreichisches Mitglied des AdR gemäß Art. 23c Abs. 4 B-VG vorzuschlagen. Dies wurde dem Bundeskanzleramt mit dem Schreiben vom 11. Februar 2013 gemäß Art. 23c Abs. 4 B-VG mitgeteilt.
Die Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds des AdR erfolgt durch den Rat der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit gemäß Art. 305 UAbs. 3 AEUV aufgrund der mitgliedstaatlichen Nominierung.
Die vorliegende Nominierung von Herrn Landesrat Mag. Schickhofer wird dem Generalsekretariat des Rates im Wege des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten zur weiteren Durchführung des Verfahrens zugeleitet. Mit seiner Ernennung kann im Laufe des März 2013 gerechnet werden.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
2 Beilagen
Lebenslauf wird nicht veröffentlicht“
„BESCHLUSSPROTOKOLL Nr. 177
über die Sitzung des Ministerrates am 26. Februar 2013
8. Bericht des Bundeskanzlers, ZI. 405.828/0012-IV/5/13, betr. Nominierung von Landesrat Mag. Michael SCHICKHOFER als stellvertretendes österreichisches Mitglied des Ausschusses der Regionen anstelle von Landesrätin Mag. Elisabeth GROSSMANN.
Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.“
*****
Schreiben der Bundesministerin für Finanzen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
„DR. MARIA FEKTER
FINANZMINISTERIN
Herr Präsident
des Bundesrats
Parlament Wien, am 26. Februar 2013
1017 Wien GZ: BMF-010221/0020-IV/4/2013
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 176. Sitzung des Ministerrates am 19. Februar 2013 Verhandlungen mit Belarus zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am
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