BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 88

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für PendlerInnen; wir begrüßen die Erhöhung des Pendlerzuschlages und das „Job­ticket“. Das ist alles positiv.

Das Problem ist: Bei dem, worüber wir heute reden, geht es um 140 Millionen €, aber die Pendlerpauschale, die es gibt und die nicht angegriffen worden ist, das ist über 1 Milliarde €. Und was diese 1 Milliarde € und die Aufteilung dieser 1 Milliarde € betrifft, gibt es da ideologische, prinzipielle, grundlegende Unterschiede. Wir sehen es so, dass die Kosten für jeden Pendler und für jede Pendlerin für eine gewisse Strecke gleich hoch sind. Wir sehen es sogar so, dass die relative Belastung für jemanden, der weniger verdient, wenn er pendeln muss, höher ist als für jemanden, der viel verdient.

Die Frau Ministerin sieht es prinzipiell so, dass jemand, der mehr Steuern bezahlt, auch mehr zurückbekommen soll. Das heißt aber dann, dass diejenigen, die gut ver­dienen, bei der üblichen Pendlerpauschale, die nicht angegriffen wird, mehr herausbe­kommen, und das ist unserer Meinung nach ungerecht, ungerecht, ungerecht!

Diese Ungerechtigkeit wird nicht beseitigt. Wir würden einen gerechteren Zugang be­grüßen. Da kann man jetzt von halbvollen und halbleeren Gläsern reden, wie man will, aber prinzipiell ist es einfach nicht ausreichend, ein bisschen zu ändern und den gro­ßen Teil unverändert zu lassen.

Ich habe im Ausschuss eine Zahl bekommen, nämlich die Relation zwischen kleiner und großer Pendlerpauschale, sprich zwischen öffentlichem Verkehr und Autoförde­rung in dem Sinn. Es gibt diese Zahl nicht offiziell, aber es gibt interne Zahlen. Mir wurde gesagt: 75 Prozent der Pendlerpauschale sind große Pendlerpauschale, sprich: Das bekommen die Leute, die mit dem Auto in die Arbeit fahren müssen, weil sie kein öffentliches Verkehrsmittel benützen können.

Es gibt die Beantwortung einer Anfrage der Kollegin Moser vom Nationalrat, darin ste­hen etwas detailliertere Zahlen. Darin findet sich zum Beispiel diese 1 Milliarde €, so­gar über 1 Milliarde, die wir jährlich für die Pendlerpauschale ausgeben. Darin steht, dass 600 Millionen € von dieser 1 Milliarde € jenen zugutekommen, die mehr als 50 000 € im Jahr verdienen, sprich höchste Steuerstufe, sprich 20 Prozent der Pendle­rInnen bekommen 60 Prozent der Pendlerpauschale. Wie gesagt, das ist möglicher­weise ein ideologischer Unterschied, aber über den können wir nicht drüberhupfen, deshalb können wir dem heute einfach nicht zustimmen.

Ein zweiter ideologischer Unterschied ist: Öffi-FahrerInnen bekommen eine Pendler­pauschale erst ab 20 Kilometern. Also wenn ich 20 Kilometer unterwegs bin, dann kann ich die kleine Pendlerpauschale beantragen. Wenn ich mit dem Pkw unterwegs sein muss, weil ich keine öffentliche Anbindung habe, bekomme ich das ab 2 Kilome­tern.

Aber jeder, der mit einem Öffi unterwegs ist und 20 Kilometer fährt, muss auch ein bis zwei, möglicherweise sogar drei Zonen ÖV bezahlen, und das sind 500 € bis 1 500 € im Jahr. Der kann aber nichts absetzen, bekommt also keine Pendlerpauschale gutge­schrieben. Das ist meiner Meinung nach nicht gerecht.

Deshalb begrüße ich, wie gesagt, prinzipiell die Änderungen. Ich möchte das noch ein­mal betonen – Kollege Schennach hat mir heute schon gesagt, keiner versteht, warum ihr da nicht zustimmt –: Die Änderungen begrüßen wir, aber wir sind damit nicht einver­standen, dass das nicht geändert worden ist und dass das nicht angegriffen worden ist. Da würden wir bitten, dass man doch noch einmal überlegt, vielleicht ideologische Hür­den überwindet und auf die Pendler schaut und nicht nur auf die Steuereinnahmen. – Danke. (Beifall des Bundesrates Dönmez.)

14.25


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster ist Herr Bundesrat Kainz zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


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