BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 87

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Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsberei­ches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Arti­kel 50 Abs. 2 Z 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu er­heben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.20.126. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2013 betreffend ein Bundesge-
setz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (2113 d.B. und 2177 d.B. sowie 8906/BR d.B. und 8907/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Damit kommen wir zum 6. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. Ich bitte um den Bericht.

 


14.20.31

Berichterstatter Michael Lampel: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Geschätzte Damen und Herren im Bundesrat! Ich bringe den Bericht des Fi­nanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2013 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2013 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste ist Frau Bundesrätin Kerschbaum zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.21.23

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden der heuti­gen Änderung nicht zustimmen, obwohl an und für sich die Änderungen, die heute vor­genommen werden, ein Schritt in die richtige Richtung wären.

Wir begrüßen es, dass die Doppelförderung für Firmenwagennutzer jetzt gestrichen wird; wir begrüßen die Einführung eines „Pendlereuros“, sprich einer fixen Zuwendung


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