14.36
Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Geschätztes Präsidium! Frau Bundesministerin! Geschätzter Bundesrat! Zur Pendlerpauschale ist schon einiges gesagt worden, aber nicht alles, sage ich jetzt einmal ganz flapsig. Wir wissen, dass es bei der Pendlerpauschale – Elisabeth, da bin ich mit dir voll einer Meinung – doch noch einiger Maßnahmen bedarf, damit sie tatsächlich beziehungsweise für uns als Sozialdemokratie dem entspricht, was wir uns für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vorstellen.
Trotzdem, denke ich, ist mit dieser Pendlerpauschale doch
einiges gelungen. Auch wenn Kollege Kainz meint, dass die ÖVP quasi die
einzige ArbeitnehmerInnen-Vertretung ist (Bundesrat Kainz: Nein,
das habe ich nicht gesagt!), möchte ich darauf hinweisen, dass es
doch auch noch eine andere ArbeitnehmerInnen-Vertretung in Österreich
gibt, die, wie ich glaube, voll in der Sozialpartnerschaft anerkannt ist und
auch die volle Legitimation dazu hat, das ist der Österreichische
Gewerkschaftsbund mit seinen Gewerkschaften. – Nur ein wenig zur
Klarstellung in der Ordnung der ArbeitnehmerInnen und der
Interessenvertretungen dazu. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesra-
tes Kainz.)
Sie haben den ÖGB sehr wohlweislich verschwiegen. (Bundesrat Kainz: Nein, habe ich nicht!) Ich will mit Ihnen jetzt nicht streiten, aber wir könnten uns dann das Protokoll zukommen lassen und nachschauen. Ansonsten denke ich, dass das ein Kompromiss war, der für uns nicht einfach zu tragen war. Im Grunde genommen hat sich bei der Pendlerpauschale doch einiges an Klarstellung in manchen Bereichen ergeben. Das sind Bereiche, die in der Zusammenarbeit, in der Auswirkung ihrer Tätigkeit letztendlich Auswirkungen bei der Inanspruchnahme haben.
Das ist zum Beispiel bei der arbeitgebereigenen Nutzung eines Kraftfahrzeuges. Da gibt es eine Klarstellung im Gesetz. Da hat es ja immer wieder Probleme gegeben und Fragen: Ist die Pendlerpauschale letztendlich in Anspruch zu nehmen oder nicht? Oder beim Vorliegen mehrerer Wohnsitze, auch da hat es diesbezüglich immer wieder Probleme gegeben. Das heißt, auch die Handhabung wurde jetzt letztendlich neu im Gesetz geregelt beziehungsweise klargestellt. Bei der Zumutbarkeit beziehungsweise Unzumutbarkeit selbst ist auch eine gewisse Klarstellung in der Regelung erfolgt.
Was natürlich auch Auswirkungen hat, ist die tageweise Umrechnung, auch für Teilzeitbeschäftigte. Wir wissen, es ist dies nicht der Weisheit letzter Schluss, allerdings ist bei einer Angleichung oder einer Annäherung daran, dass auch Teilzeitbeschäftigte in den Genuss der Pendlerpauschale kommen, die Umrechnung der Werktage beziehungsweise der Tage der Nutzung der Pendlerpauschale wichtig. Der Werkverkehr ist ebenfalls, obwohl im Moment relativ spärlich in den Betrieben vorhanden, doch einer Regelung unterworfen worden.
Was für uns aus ArbeitnehmerInnensicht sehr wesentlich ist, ist die Klarstellung des sogenannten Ausfallsprinzips in der Pendlerpauschale, dass die Pendlerpauschale auch dann gewährt wird, wenn es sogenannte gesetzliche Freistellungstage oder Freistellungsbereiche gibt, das heißt, dass Feiertage beziehungsweise Krankenstands- oder Urlaubstage ebenfalls für die Pendlerpauschale angerechnet werden.
Das Jobticket ist natürlich auch ein positiver Schritt. Jene Bereiche, die Auswirkungen auf den ArbeitnehmerInnenbereich haben, werden also positiv bewertet, wiewohl wir uns trotzdem wünschen, dass ein Ausbau des öffentlichen Verkehrs vorangetrieben wird. Zum jetzigen Zeitpunkt war diese Erweiterung der Pendlerpauschale allerdings eine Möglichkeit dafür, dass zumindest einiges an zusätzlichen Kosten abgegolten beziehungsweise ausgeglichen werden kann.
Noch ein unserer Meinung nach wesentlicher Bereich auch im EStG ist der Pensionistenabsetzbetrag. Da hat es zunächst wesentliche Verschlechterungen gegeben, die
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