zeigesetz, das Sprengmittelgesetz 2010, das Staatsgrenzgesetz, das Strafregistergesetz 1968, das Vereinsgesetz 2002, das Versammlungsgesetz 1953, das Waffengesetz 1996, das Wappengesetz und das Zivildienstgesetz 1986 geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Inneres).
Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.“
*****
Schreiben der Bundesministerin für Finanzen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
„DR. MARIA FEKTER BMF
FINANZMINISTERIN BUNDESMINISTERIUM
FÜR FINANZEN
Herr Präsident
des Bundesrats
Edgar Mayer Wien, am 25. März 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-010221/0019-IV/4/2013
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 178. Sitzung des Ministerrates am 5. März 2013 der Herr Bundespräsident am 18. März 2013 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen mit Belize zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 8. Mai 2002 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und Belize auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 132/2003, erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Aufgrund der internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur Anpassung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Beilage
Mit freundlichen Grüßen“
„BMF
BUNDESMINISTERIUM
FÜR FINANZEN
GZ. 010221/0019-IV/4/2013
178/13
VORTRAG AN DEN MINISTERRAT
betreffend die Erteilung der Verhandlungsvollmacht über ein Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Belize auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Im Verhältnis zu Belize wird der Eintritt einer internationalen Doppelbesteuerung durch das Abkommen zwischen der Republik Österreich und Belize auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 132/2003, vermieden. Auf-
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