BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 95

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waltungsgericht anfechten können. Bisher war das für Drittstaatsangehörige nicht mög­lich.

Die Änderung des Grenzkontrollgesetzes gibt zwar Sicherheitsorganen in Hinkunft die Befugnis, bei Grenzkontrollen Fingerabdrücke von Reisenden abzunehmen und diese mit den im Reisepass oder in Datenbanken gespeicherten Fingerabdrücken zu verglei­chen, aber dieses Gesetz ist durch einen Abänderungsantrag entschärft worden, der noch einmal deutlich unterstreicht, dass diese Maßnahme nur bei begründeten Zwei­feln an der Identität des Reisenden zulässig ist und der erlaubte Abgleich biometrischer Daten nicht für die DNA gilt.

Klargestellt wird mit dem Abänderungsantrag weiters, dass die künftig vorgesehene verpflichtende Mitwirkung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge bei der Suche ihrer Eltern nur mehr für mündige Minderjährige, also für Über-14-Jährige gilt. Bei Unter-14-Jährigen wird diese Mitwirkungspflicht nicht schlagend. Außerdem wird auch nochmals verdeutlicht, dass die Mitwirkungspflicht dann nicht besteht, wenn die Suche nach den Familienangehörigen nicht im Interesse des Kindeswohls gelegen ist.

Diese Mitwirkungsrechte der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge waren ein Dis­kussionsthema, werden vielleicht auch noch ein Diskussionsthema bleiben. Sie wurden aber nach intensiven Beratungen in den Ausschüssen des Nationalrates und auch in unseren Ausschüssen und nach Gesprächen mit der Frau Ministerin noch abgeän­dert – danke dafür –, und zwar, sehr geehrte Damen und Herren, wie ich glaube, zum Wohl der schutzbedürftigen Kinder. Unbegleitete unmündige Minderjährige sind nun auf deren Ersuchen von der Behörde bei der Suche nach deren Familienangehörigen zu unterstützen.

So wie in den EU-Richtlinien vorgeschrieben, wurde die Pflicht nun auf das Recht auf die Suche nach den Eltern mit der vollen Unterstützung des Bundesamtes abgeändert. Es ist nun auch im Gesetz festgeschrieben, dass die Jugendwohlfahrt der Länder bei­zuziehen ist und somit das Kindeswohl im Vordergrund steht. Es ist mir aber auch be­wusst, dass der Begriff „Kindeswohl“ ein breites Spektrum zur Auslegung beinhaltet, dass es natürlich unterschiedliche Jugendliche gibt, dass verschiedenste Gründe für deren Aufenthalt vorliegen und dass es auch bei den Eltern nicht nur gute, um das Wohl ihres Kindes besorgte gibt, weshalb die verpflichtende Suche nach ihnen manch­mal sogar bedenklich für das Kind sein kann.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was wir uns selbstverständlich wünschen, sind europaweit gemeinsame Regelungen, damit man so rasch wie möglich reagieren kann und so menschlich wie möglich reagieren soll, damit Menschen in Not geholfen werden kann. Trotz allem, geschätzter Bundesrat, denke ich, ist diese Anpassung ein Schritt in eine fairere, in eine menschlichere Richtung. Es ist und wird für meine Frak­tion immer wichtig sein, gerade bei dieser sehr sensiblen Thematik gute Lösungen zu finden. Daher werden wir diesem Anpassungsgesetz zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.28


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich darf den Pensionistenverband aus Kirchberg in Tirol sehr herzlich bei uns willkommen heißen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Mir liegen zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich Ihnen, Frau Kollegin Kerschbaum, sa­gen: Man kann sich natürlich als Pro-Redner zu Wort melden und dann trotzdem dage­gen stimmen, aber es ist natürlich für den Vorsitzenden nicht immer leicht, das dann korrekt zu beobachten. Also ich empfehle jenen, die sich als Pro-Redner zu Wort mel-


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