rell in ein kriminelles Licht zu rücken. (Bundesrätin Mühlwerth: Nein, das stimmt nicht!) Es gibt überall schwarze Schafe, mit denen wir alle nicht glücklich sind, aber wir haben in Österreich auch eine Gewaltenteilung. Für Leute, die straffällig geworden sind, sind nach wie vor die Polizei und die Exekutive zuständig. Auch das Fremdengesetz sieht entsprechende Maßnahmen vor, von Asyl-Aberkennung bis hin zu Abschiebung, aber das erwähnen Sie immer ganz bewusst nicht.
Unser Kritikpunkt in aller Kürze: Es handelt sich um eine Richtlinie der EU, die in nationales Recht umzusetzen ist. Was haben SPÖ und ÖVP gemacht? – Sie haben diese Gelegenheit wieder dazu genutzt, Verschärfungen hineinzureklamieren, Verschärfungen zum Beispiel dahin gehend, dass man für Asylwerber, wenn sie Berufung einlegen, wenn sie in die Berufungsinstanz gehen, die Beschwerdefrist von vier Wochen, die für alle anderen gilt, auf zwei Wochen reduziert hat.
Es soll auch eine neue Mitwirkungspflicht für UMF, für unbegleitete minderjährige Fremde, geben. Ich verstehe hier die Intention nicht – vielleicht kann mir diese noch jemand erklären –, warum man explizit eine Mitwirkungspflicht für UMF vorsieht, wenngleich nach dem Asylgesetz bei Asylverfahren ohnehin schon eine Mitwirkungspflicht besteht.
Zu dem, Kollege Perhab, was du angesprochen hast, was du nicht verstehst, möchte ich sagen: Ich glaube, die datenschutzrechtlichen Bedenken so lapidar mit einem Satz, wie du es getan hast, vom Tisch zu wischen, das geht nicht. Es geht darum, dass Fingerabdrücke im EURODAC-System eingespeist werden. Das kritisieren wir auch nicht, natürlich braucht es eine Kontrolle, braucht es eine Überprüfung, wer wo einen Asylantrag gestellt hat. Das, was wir kritisieren, ist, dass diese Fingerabdrücke, die, wie vorgesehen, in das EURODAC-System eingespeist werden sollen, mittlerweile auch mit anderen Datenbanken, wo Fingerabdrücke abgespeichert werden, verglichen werden sollen, ohne dass ein konkretes Verdachtsmoment vorliegt. Das ist aus datenschutzrechtlicher Perspektive doch eine bedenkliche Entwicklung. Was wir Grüne noch verhindern konnten, ist, dass – wie es ja vorgesehen war – DNA-Daten auch mit hineingenommen werden.
Das sind in aller Kürze die Gründe dafür, dass wir diesem Gesetz unsere Zustimmung nicht erteilen werden, und das sind, wie gesagt, andere Argumente, als die FPÖ vorgebracht hat. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.23
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Reich zu Wort. – Bitte, Frau Kollegin.
14.23
Bundesrätin Elisabeth Reich (SPÖ, Oberösterreich): Geschätztes Präsidium! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Mit dem Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz werden nun unter anderem EU-Vorgaben umgesetzt, Entscheidungen des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes bei den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt und im Hinblick auf die bevorstehende Einrichtung von Verwaltungsgerichten neue Regeln für fremdenrechtliche Beschwerdeverfahren festgelegt.
Unter anderem wird es laut FNG-Anpassungsgesetz für Drittstaatsangehörige künftig möglich sein, eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu beantragen. Außerdem erhalten Familienangehörige aus Drittstaaten rascher einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Auch für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte gibt es verschiedene bürokratische Erleichterungen.
Neu ist darüber hinaus, dass künftig alle Antragsteller, deren Visa-Antrag von österreichischen Vertretungsbehörden abgelehnt wurde, die Entscheidung beim Bundesver-
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