Ich wollte auch noch auf etwas anderes Bezug nehmen, was mir wirklich wichtig ist, nämlich auf die ganze Thematik um die Digitale Agenda und die Breitbandstrategie. Es ist hier richtig gesagt worden – und ich zweifle nicht an diesen Studien –, dass man bei der Umsetzung dieser Strategie – wie bei jeder früheren Umsetzung einer Breitbandstrategie in der Fläche – enorme Effekte für Beschäftigung und Wachstum hat. Daher ist das auch eine ganz, ganz wichtige Agenda, und man kann es sich ja auch am Beispiel Österreich sehr gut vorstellen.
Es ist einfach so: Wenn Betriebe im Waldviertel oder irgendwo in Tirol nicht oder nicht entsprechend breitbandig an das Internet angebunden sind, dann ist das ein Problem für die Unternehmungen dort. Es ist natürlich etwas, das logischerweise auch die Produktivität reduziert, und daher haben wir bei Investitionen in die Digitalisierung und ins Breitband nicht nur die unmittelbaren positiven Effekte in der Telekombranche zu verzeichnen, sondern natürlich auch Produktivitätssteigerungseffekte in anderen Branchen und damit natürlich auch eine steigende Standortqualität.
Warum ich das sage, ist Folgendes: Da darf man dann aber auch nicht den Kopf in den Sand stecken, wenn es dazu keine europäische Einigung gibt, weil selbstverständlich jedes Land für sich die Möglichkeit hat, seine digitale Strategie, seine Breitbandstrategie vorzusehen. Das ist insbesondere eine Herausforderung für die Regionen – wir haben ja heute schon so viel über die Regionen gesprochen –, das ist kein städtisches Thema, sondern das ist ein Thema der benachteiligten Regionen. Da sind wir in Österreich konkret aufgerufen, für uns – in Österreich, in den Bundesländern und in den Regionen – Lösungen zu finden, und Selbiges gilt auch für andere Nationalstaaten.
Ich will das wirklich nicht zu lange ausführen, aber gerade was dieses Problem betrifft, sehe ich das jetzt wirklich sehr gelassen. Da dieses Thema in einen Zusammenhang mit den Budgetverhandlungen gerückt worden ist: Wir müssen nicht mehr Geld nach Brüssel zahlen, damit wir dann einen Bruchteil davon wieder für Dinge zurückbekommen, von denen wir ohnehin der Auffassung sind, dass wir sie machen wollen. Daher habe ich eigentlich die Art und Weise, wie die Verhandlungen von unserer Bundesregierung geführt worden sind, im Wesentlichen für eine kluge Strategie gehalten und wollte daher einfach festhalten, dass uns das nicht daran hindert, in den nationalen Entscheidungen das Richtige zu tun. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
16.43
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Zahlungsdienstegesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz, das Pensionskassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Punzierungsgesetz 2000, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanz-
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