BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 130

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strafgesetz, das EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz, das Bundesfinanzgerichts­gesetz, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz und das Rundfunkgebüh­rengesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Finanzen) (2196 d.B. und 2233 d.B. sowie 8921/BR d.B.)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992, das Sanktionengesetz 2010, das De­visengesetz 2004 und das Nationalbankgesetz 1984 geändert werden (2234 d.B. sowie 8922/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir kommen nun zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 10 und 11 ist Herr Bundesrat Zehentner. Ich bitte um die Berichte.

 


16.45.00

Berichterstatter Robert Zehentner: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März betreffend ein Bundesgesetz über den Beschluss des Na­tionalrates vom 20. März 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarkt­aufsichtsbehördengesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geld­gesetz 2010, das Zahlungsdienstegesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Im­mobilien-Investmentfondsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Kapital­marktgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Zentrale Gegenparteien-Voll­zugsgesetz, das Pensionskassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Pun­zierungsgesetz 2000, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, die Bundes­abgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz und das Rundfunkgebührengesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungs­gesetz – Bundesministerium für Finanzen).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme nun zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 20. März 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsularge­bührengesetz 1992, das Sanktionengesetz 2010, das Devisengesetz 2004 und das Nationalbankgesetz 1984 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur An­tragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.

 


16.46.56

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich mache es ganz kurz. Grundsätzlich ist es positiv, dass wir jetzt ein Bundesfinanz-


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