Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2013 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (2151 d.B. und 2235 d.B. sowie 8923/BR d.B.)
13. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Stiftungseingangssteuergesetz geändert wird (2236 d.B. sowie 8924/BR d.B.)
14. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2013 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 5. November 1969 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (2145 d.B. und 2237 d.B. sowie 8925/BR d.B.)
Vizepräsidentin
Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen nunmehr
zu den Punkten 12
bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem
durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 12 bis 14 ist Herr Bundesrat Zehentner. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Robert Zehentner: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Staatssekretär! Ich komme nun zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2013 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
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