Ich komme nun zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Stiftungseingangssteuergesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich komme nun zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2013 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 5. November 1969 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Der Text liegt allen Abgeordneten vor; ich komme daher zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ich danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Pisec. – Bitte.
17.12
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich erlaube mir, diese drei Gesetze zusammenzufassen: Bei Gesetz Nummer 1 und 3 sind wir dagegen, bei dem Gesetz in der Mitte sind wir dafür. (Ruf bei der SPÖ: Wie geht das?)
Liechtenstein hat 35 000 Einwohner, existiert in den heutigen Grenzen seit zirka 300 Jahren und hat alle Wirren der Geschichte bis heute unbeschadet überstanden. Regiert wird es von der Dynastie der Liechtensteins in der 10. Generation. Es ist nicht Mitglied der EU aber Teil – das ist das Interessante – des EWR-Raumes. Das heißt, der europäische Binnenmarkt gilt auch für Liechtenstein – im Unterschied zur Schweiz. Die Schweiz ist nicht Mitglied des EWR-Raumes und muss daher immer Assoziierungsabkommen abschließen, Liechtenstein nicht, das gilt automatisch.
Das wäre vielleicht damals, 1995, ein Modell für Österreich gewesen, um diesem ganzen Euro-Desaster zu entgehen – aber das ist jetzt sowieso schon Historie.
Liechtenstein war bis 1918 eng an die Habsburger-Monarchie angegliedert, Teil der österreichischen Zollunion, hatte auch die Krone bis zum Zerfall der Habsburger-Monarchie im Ersten Weltkrieg, hat sich dann an die Schweiz angelehnt, und heute ist die dortige Währung der Schweizer Franken, mit all seinen Vorzügen gegenüber dem Euro.
Aus dem Schmuddel-Image konnte sich Liechtenstein in den letzten Jahren befreien. Da gibt es diesen Financial Secrecy Index. Liechtenstein ist da auf die 35. Stelle abgerutscht. Das ist ein sogenannter Steueroasenindex. Liechtenstein wird heute international anerkannt, sowohl was die Wirtschaft, die Politik sowieso und den Finanzmarkt betrifft.
Liechtenstein weist etwas auf, worum es die Länder heutzutage alle beneiden, und das ist der Wettbewerbsvorteil schlechthin, deshalb brauchen sie dieses Steueroasenmo-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite