BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 168

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

19.00.3028. Punkt

Jahresbericht 2013 gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeits­programms der Europäischen Kommission für 2013 sowie des Achtzehnmonats­programms des irischen, litauischen und griechischen Ratsvorsitzes (III-484-BR/2013 d.B. sowie 8939/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 28. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist wieder Herr Bundesrat Wilhelm. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


19.01.00

Berichterstatter Richard Wilhelm: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Jahresbericht 2013 gemäß Artikel 23f Abs. 2 B-VG des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2013 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des irischen, litauischen und griechischen Ratsvorsitzes.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 den Antrag, den Jahresbericht 2013 gemäß Artikel 23f Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäi­schen Kommission für 2013 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des irischen, li­tauischen und griechischen Ratsvorsitzes zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt als Erste Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte, Frau Kollegin.

 


19.01.37

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Ich möchte einmal vorausschicken, dass so ein Arbeitspro­gramm von seiner Konzeption und von seiner Aufstellung und Gliederung her natürlich durchaus in Ordnung ist. Warum wir diesen Bericht dennoch nicht zur Kenntnis neh­men, hat einfach mit den Inhalten zu tun, die grundsätzliche Inhalte sind, die die Euro­päische Union vorgibt und aufgrund derer sämtliche Arbeitsprogramme einander glei­chen, auch wenn sie ressortmäßig natürlich unterschiedlich dargestellt und gegliedert sind und sich auch im Einzelnen unterscheiden. Die grundsätzlichen Maßnahmen zie­hen sich aber wie ein roter Faden durch.

Um ein paar Punkte zu nennen: Selbstverständlich begrüßt jeder von uns Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit, gegen Armut, besonders gegen Jugendarbeitslosigkeit, weil wir ja europaweit schon von einer verlorenen Generation sprechen müssen. Es ist zwar für Österreich schön, wenn wir bei der Jugendarbeitslosigkeit auf einem sehr niedrigen Stand sind, wenn wir uns aber europaweit die Länder anschauen, die wir über den ESM mitfinanzieren, die eine Jugendarbeitslosenrate von 50 Prozent haben, dann müssen wir sagen, das ist eine Generation, die verloren zu sein scheint und die sich natürlich auch in Bewegung setzen wird. Man muss sich auch fragen: Woher kommt


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