BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 185

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20.03.10

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was den Kollegen Dörfler an­belangt: Er wollte eigentlich nur höflich sein, indem er mich – ich kenne ihn auch schon länger – da begrüßt hat, das möchte ich schon sagen, und wollte sicher keine schlech­te Absicht damit verbinden. Ich muss auch sagen, wenn hier jemand 10 Minuten vorher weggeht, dann ist das jetzt nicht die Unterstellung ... (Bundesrätin Grimling: Aber nicht, wenn wer spricht! – Rufe und Gegenrufe zwischen SPÖ und FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Nachdem ich mich beim letzten Tagesordnungspunkt nicht gemeldet habe – ich wollte nicht unbedingt diese Stimmung stören –, möchte ich bei­den – nämlich der Bettina, da hat man einfach die Kraft der Jugend und eigentlich auch die Einstellung bemerkt, und beim Fritz die Routine und das Wissen, und ich glaube, beides kommt eigentlich gut rüber – wirklich alles Gute für die Zukunft wünschen!

Zum Thema darf mich trotzdem noch mit zwei, drei Sätzen melden, weil es zwei wich­tige Themen sind. Das eine Thema, was die Direktauszahlung der Familienbeihilfen anbelangt, ist einfach ein Thema, wo dem jungen Menschen entgegengekommen wird, dass er für sein späteres Leben mit Transparenz und mit einer bestimmten Eigenver­antwortung ausgestattet ist, weil er dann auch über das Geld selber verfügt.

Die Frage, die wir auch im Nationalrat erörtert haben, war: Sollte nicht eine Art automa­tisches Antragsrecht für den jeweiligen Betroffenen da sein, oder die Möglichkeit, dass eben kein Widerruf gewährt werden kann? – Und da sage ich Ihnen: Im Endeffekt ha­ben wir gesehen, da gibt es mögliche Verwicklungen, was das Unterhaltsrecht und vor allem das Steuerrecht anbelangt; das ist die eine Seite. Das Zweite ist aber, was vor allem das Widerrufsrecht anbelangt: Wenn wir diese eine Komponente noch haben und das Widerrufsrecht nicht gegeben wäre, dann würden sich wahrscheinlich alle El­tern überlegen, so etwas überhaupt durchzuführen und eine Unterschrift zu leisten.

Deswegen glaube ich, dass die vorliegende Variante in den meisten Fällen die Regel sein wird und dass da auch eine konkrete Verbesserung eintreten kann, die vielleicht der erste Schritt ist – wenn Sie anschauen, was Schweden anbelangt, auch im Stipen­dienbereich –, hier vielleicht insgesamt einmal eine Änderung ins Auge zu fassen. Da­für ist eine langwierige Diskussion notwendig, das ist mir klar.

Das zweite Thema ist eher eine Formalangelegenheit, trifft aber genau das, was wir das erste Mal schon erwähnt haben. Nämlich: Der Bund beschließt irgendetwas, an­dere sind die Betroffenen und haben die Finanzierungsmittel nicht. So schön es ist, Barrierefreiheit zu beschließen, so schwierig ist es dann für Einrichtungen wie Fami­lienberatungsstellen, das zu finanzieren! Denn die Unterstützung des Bundes war nur auf Personalkosten ausgerichtet, und deswegen war diese Gesetzesänderung notwen­dig.

Wir stellen da de facto dreimal 1 Million, also insgesamt 3 Millionen, zur Verfügung. Wir haben uns ausgerechnet, nach dem, was es in anderen Bereichen gibt, werden wir auch die Erledigung mit ziemlicher Sicherheit gewährleisten können, und damit auch einige organisatorische Verbesserungen, wobei Barrierefreiheit umfassend zu verste­hen ist. Also auch, wenn jemand schlecht hört oder sieht, sollte in der Form eine ent­sprechende Berücksichtigung bei der Umsetzung gefunden werden.

In diesem Sinn haben Sie heute, wenn Sie das auch beschließen, wichtige Dinge für die Betroffenen beschlossen, und ich danke Ihnen dafür. (Allgemeiner Beifall.)

20.06


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte geschlossen.

 


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