BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 42

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Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Edgar Mayer: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstand­nahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erfor­derlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Wahl des Schrift­führers/der Schriftführerin für den Rest des ersten Halbjahres 2013 auf die Tagesord­nung der heutigen Sitzung gesetzt.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Edgar Mayer: Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 4 bis 6, 9 und 10 sowie 12 bis 14 jeweils unter einem durchzu­führen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vor­gehen.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

10.26.201. Punkt

Wahl der/s vierten Schriftführerin/s für den Rest des 1. Halbjahres 2013

 


Präsident Edgar Mayer: Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung.

Diese Wahl ist durch die vom neu konstituierten Niederösterreichischen Landtag durch­geführte Neuwahl in den Bundesrat notwendig geworden.

Wir treten nunmehr in den Wahlvorgang ein.

Es liegt mir der Vorschlag vor, Frau Bundesrätin Anneliese Junker zur vierten Schrift­führerin des Bundesrates für den Rest des ersten Halbjahres 2013 zu wählen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustim­mung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvor­schlag ist somit angenommen.

Ich frage die Gewählte, ob sie die Wahl annimmt. (Bundesrätin Junker bedankt sich und nimmt die Wahl an.) – Danke, Frau Kollegin.

10.27.042. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver­sicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pen­sionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notar­versicherungsgesetz 1972, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Pensions-


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