Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Edgar Mayer: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Wahl des Schriftführers/der Schriftführerin für den Rest des ersten Halbjahres 2013 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gesetzt.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Edgar Mayer: Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 4 bis 6, 9 und 10 sowie 12 bis 14 jeweils unter einem durchzuführen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.
Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.
Wahl der/s vierten Schriftführerin/s für den Rest des 1. Halbjahres 2013
Präsident Edgar Mayer: Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung.
Diese Wahl ist durch die vom neu konstituierten Niederösterreichischen Landtag durchgeführte Neuwahl in den Bundesrat notwendig geworden.
Wir treten nunmehr in den Wahlvorgang ein.
Es liegt mir der Vorschlag vor, Frau Bundesrätin Anneliese Junker zur vierten Schriftführerin des Bundesrates für den Rest des ersten Halbjahres 2013 zu wählen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage die Gewählte, ob sie die Wahl annimmt. (Bundesrätin Junker bedankt sich und nimmt die Wahl an.) – Danke, Frau Kollegin.
Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Pensions-
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