BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 43

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gesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensions­gesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 – SVÄG 2013) (2246 d.B. und 2280 d.B. sowie 8947/BR d.B. und 8950/BR d.B.)

 


Präsident Edgar Mayer: Wir gelangen somit zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wilhelm. Bitte um den Bericht.

 


10.27.30

Berichterstatter Richard Wilhelm: Wertes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesmi­nister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversi­cherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Arbeits- und Sozialgerichts­gesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bun­desbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013).

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Edgar Mayer: Danke, Herr Kollege Wilhelm.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Kollegin Michalke. – Bitte, Frau Kollegin.

 


10.28.34

Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte ZuhörerInnen und ZuschauerInnen an den Fernsehschirmen! Einmal mehr enthält diese Regierungs­vorlage ein ganzes Konvolut an Maßnahmen, Verbesserungen, Änderungen, Klarstel­lungen, über die es, wie schon so oft, in ein und derselben Vorlage pro oder contra ab­zustimmen gilt. Leider können auch wir über die vielen guten Verbesserungen, die in dieser Vorlage enthalten sind, nicht separat abstimmen, sondern müssen das gesamte Konvolut entweder annehmen oder ablehnen.

Die Verbesserungen, die für uns sehr wohl markant und sehr von Vorteil sind, sind alle Maßnahmen im Bereich der JungunternehmerInnen und der Ein-Personen-Unterneh­men. Auch die Einführung einer Widerspruchsmöglichkeit gegen Bescheide über die Festlegung der Kontoerstgutschrift ist eine sehr gute Verbesserung und etliches mehr.

Ebenfalls in diese Vorlage gepackt wurden wieder sehr viele Punkte bezüglich der Pensionen. Für uns ist das nach wie vor wieder nur ein Flickwerk. Wir hätten gerne eine schon längst fällige Gesamtpensionsreform, die ein Gleichgewicht und Fairness im Pensionsbereich schaffen würde. Begonnen werden müsste da bei sämtlichen Privi­legienrittern wie zum Beispiel den Nationalbank-Pensionisten und nicht ausgerechnet bei den ASVG-Pensionisten.

Unser Hauptablehnungsgrund bei dieser Vorlage ist aber die Tatsache, dass – wie vom Rechnungshof vorgeschlagen – der Härteausgleichsfonds in der Pensionsversi­cherung mit 1. Jänner 2014 aufgelöst wird und seine Mittel zeitgleich zugunsten sozial bedürftiger Ein-Personen-Unternehmen an einen bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft einzurichtenden Überbrückungsfonds zu überweisen sind. Wir sind gegen solche Querfinanzierungen. In diesem Falle ist es eine Querfinanzie­rung von den Arbeitnehmern hin zu den Selbständigen. (Vizepräsidentin Mag. Kurz übernimmt den Vorsitz.)

 


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