BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 44

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Wir stützen uns in diesem Falle auch auf die Aussage und die Stellungnahme des ÖGB, die von Frau Dr. Sabine Oberhauser unterzeichnet ist. Sie spricht in der Stel­lungnahme von zahlreichen Maßnahmen für Verbesserungen, die in den vergangenen Jahren natürlich auch den Ein-Personen-Unternehmen und den Kleinbetrieben zugute­gekommen sind. Und unter anderem sagt sie am Ende:

„Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund ist jedoch nicht einsichtig, dass mit je­der Novelle weitere Erleichterungen vorgesehen werden, zum Teil finanziert aus Mit­teln anderer Versicherungsgemeinschaften und dies ohne Einigung der Sozialpartner. Es ist unverständlich, warum die Mittel aus dem Härteausgleichsfonds, die im Entwurf zum SRÄG 2012 noch an den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ge­hen sollten, nun ausschließlich den GSVG Versicherten zukommen sollen.“

Wir schließen uns dieser Stellungnahme an und lehnen die Vorlage aus diesem Grun­de ab. (Beifall bei der FPÖ.)

10.32


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Kemperle. – Bitte.

 


10.32.31

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Bundesminister! Geschätztes Präsidium! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Wir wissen, dass diese Gesetzesvorlage im Wesentlichen Novellierungen und eine Vielzahl von Anregungen in Sozialversicherungsgesetzen beinhaltet und dass der gegenständliche Entwurf letzt­endlich eine Anpassung an die Rechtsentwicklung darstellen soll.

Auch wir wissen, dass es manch kritische Punkte in diesem Zusammenhang gibt, so, wie bereits von Ihnen kritisiert, aus meiner Position heraus natürlich auch die Auflö­sung des Härteausgleichsfonds. Allerdings muss man dazu schon auch festhalten, dass der Vorschlag ausgerechnet vom Rechnungshof gekommen ist, dass der Härte­ausgleichsfonds mit 1. Jänner 2014 aufzulösen ist, genauso wie auch der Vorschlag dieser Überführung. Wir sind mit dieser Vorgangsweise nicht glücklich, denn auch wir glauben, dass es eine andere Lösung hätte geben sollen.

Wir wissen aber, dass seit 2010 keine Auszahlungen mehr über den Härteausgleichs­fonds selbst in der Pensionsversicherung erfolgt sind. Das heißt, dieser Härteaus­gleichsfonds entspricht den tatsächlichen Gegebenheiten nicht mehr, die Wirkung ist durch die Nichtauszahlung nicht mehr da. Allerdings hätten wir uns, wie gesagt, ein bisschen mehr Phantasie gewünscht, was das betrifft.

Nichtsdestotrotz ist das Gesamtpaket an Veränderungen und an sozialversicherungs­rechtlichen Veränderungen doch eines, das recht viel Positives darstellt, das muss man zugeben. Um einige Dinge herauszunehmen, nenne ich zum Beispiel die Anpas­sung des sozialversicherungsrechtlichen Kindesbegriffs, was den Bereich der Unter­scheidung eheliche und uneheliche Kinder betrifft, weil es da immer wieder auch zu Missverständnissen der Anwartschaftsbereiche und Ansprüche kommt, der Definitio­nen zu Ansprüchen. Ich glaube, es ist notwendig, diese Anpassungen durchzuführen, damit es Rechtssicherheit gibt.

Was natürlich auch ein positiver Aspekt und Effekt ist, ist der Gesamtbereich dessen, was sich bei Ein-Personen-Unternehmungen beziehungsweise Kleinstunternehmungen darstellt. Das ist zum Beispiel die Befreiung von der Beitragspflicht für Bezieherinnen von Wochengeld nach dem GSVG. Wir wissen, dass gerade Ein-Personen-Unterneh­mungen insbesondere im Anfangsstadium sehr mit Leistungen und Abgaben zu kämp­fen haben. Und wenn dazu noch die Situation bei Frauen kommt, dass sie Wochengeld in Anspruch nehmen beziehungsweise daran gehindert sind, in diesen Kleinstunterneh-


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