BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 45

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mungen beziehungsweise Ein-Personen-Unternehmungen ihre Arbeitsleistung voll bereitzustellen, dann kommt es einfach zu Einbrüchen, und es ist notwendig, Hilfestel­lungen zu geben. Die Überbrückungshilfe stellt einen positiven Aspekt dar.

Gleichzeitig sind noch, wenn ich das herausnehmen darf, einige Dinge im Zusammen­hang mit der Kontoerstgutschrift zu nennen. Gerade was die Berücksichtigung von Zei­ten der Kindererziehung beziehungsweise des Präsenz- oder Zivildienstes betrifft, ist es nachvollziehbar, dass es bei Nachverrechnungen, gerade wenn es sich um diese Zeiten handelt, bei den Kontoerstgutschriften zu keinen Abschlägen beziehungsweise Nachzahlungen kommt. Man schafft in diesen Bereichen auch ein wenig Rechtssi­cherheit, sodass die Menschen darauf vertrauen können, dass es im Nachhinein nicht zu einer Revidierung der Kontoerstgutschrift kommt.

Gleichzeitig gibt es auch das Positivum, dass für Frauen, die nach Jahrgängen ge­staffelt die begünstigte Abschlagsregelung für Frauen bei der Langzeitversicherten-Regelung in Anspruch nehmen und die die Pension nicht zu dem Zeitpunkt antreten, zu dem sie fällig wäre, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, die Parallelberechnung aufrechterhalten bleibt, um zu gewährleisten, dass es zu keinen Abschlägen kommt.

Was natürlich auch immer wieder zu Differenzen und zu Rechtsunsicherheit geführt hat, war, dass im Vertragsbedienstetenbereich über die Zuständigkeit der Krankenver­sicherung immer wieder Diskussionen entstanden sind, darüber, unter welchen Bereich die Versicherten fallen: ASVG oder irgendein anderer Versicherungsbereich? Was gilt letztendlich? Ich glaube, dass mit dieser Anpassung im Gesetz Rechtssicherheit gege­ben ist.

Hinzuweisen ist auch auf die immer wiederkehrende Diskussion, die in der Öffent­lichkeit oft sehr kontrovers geführt wird und zum Teil auch oft unschöne Auswirkungen hat, auf dieses Auseinanderdividieren von Beamten, Beamtinnen und ASVG-Beziehe­rInnen, dass hier im Pensionsrecht die Anpassungen sukzessive erfolgen.

Ich glaube, grundsätzlich ist zu sagen, dass das Gesamtpaket einen positiven Effekt und positive Auswirkungen hat  mit der kleinen Anmerkung, dass wir um den Härte­ausgleichsfonds wissen. Allerdings ist auch klar, dass es, wenn der Rechnungshof seine Vorschläge gemacht hat, schwierig ist, in der Öffentlichkeit dagegen zu argu­mentieren und etwas anderes zu tun, weil ja der Rechnungshof diesen Vorschlag ge­macht hat.

Unsere Fraktion, unsere Partei wird diesem Gesetz zustimmen.  Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

10.39


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Steinkogler. – Bitte.

 


10.40.03

Bundesrat Josef Steinkogler (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde von meinen Vorrednerinnen schon sehr viel gesagt. Klar ist, dass die Verbesserungen in erster Li­nie die kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Ein-Personen-Unternehmen, die in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen haben, betreffen. Ich meine, dass die Verbesserungen in Summe den einen Punkt, den Sie kritisch angemerkt ha­ben, weit überstrahlen, und deshalb ist es unverständlich, dass man solch eine Novelle ablehnt.

Die Verbesserungen kommen also jenen Unternehmen zugute, die den Kern der heimi­schen Wirtschaft bilden, und wie sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten gezeigt hat, ist es eben auch die kleinstrukturierte Wirtschaft, die für Stabilität, Kontinuität und dadurch für wirtschaftlichen Erfolg und die Sicherung von Arbeitsplätzen gesorgt hat.

 


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