BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 46

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Auf dieses System können wir in Österreich zu Recht wirklich stolz sein. Wenn es in dem vorliegenden Änderungsgesetz für diese Unternehmen in verschiedenen Berei­chen zu Verbesserungen kommt – insgesamt sind von der Vorlage neun Bereiche be­troffen, von der Einführung eines Widerspruchs gegen Bescheide über die Feststellung der Kontoerstgutschrift bis zur Klarstellung der Zuständigkeit für die Krankenversiche­rung von pensionierten Vertragsbediensteten –, so ist das eine Unterstützung und Stär­kung für das Rückgrat der heimischen Wirtschaft, die dabei hilft, den Wirtschaftsstand­ort und die Wirtschaftsstruktur in Österreich gezielt weiterzuentwickeln und sozial bes­ser werden zu lassen.

Ich bin mir dessen sicher, dass dieses Sozialversicherungs-Änderungsgesetz Verbes­serungen enthält, die das Sozialsystem im Gesamten positiv weiterentwickeln. Unsere Fraktion gibt diesen Änderungen daher ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

10.42


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


10.42.02

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich danke für die große Zustimmung. Ich möchte den Damen und Herren der Freiheitli­chen Partei noch zwei Botschaften übermitteln.

Botschaft Nummer eins: So wie im Plenum des Nationalrates beziehen Sie sich hier auf die ÖGB-Stellungnahme. Sie hätten sich aber bitte so weiterentwickeln sollen, wie sich auch der ÖGB in dieser Frage weiterentwickelt hat. Der ÖGB trägt nämlich diese Frage mit, wie Frau Abgeordnete Kemperle ausgeführt hat – und Sie wissen ja, woher sie kommt –, weil wir dieses Thema zwischen der Begutachtung und der tatsächlichen Beschlussfassung entsprechend aufgearbeitet haben, sodass man es jetzt mittragen kann. In Wirklichkeit ist ja das Geld für eine Gruppe von Menschen da, die, ehrlich ge­sagt, nicht wirklich die Reichsten der Reichen sind. Es geht um eine Gruppe von Men­schen, die sich in speziellen Notlagen befinden, und da soll dieser Härteausgleichs­fonds ganz einfach helfen.

Der Grund dafür, dass wir diesen Weg gewählt haben, ist, dass die SVA von sich aus eine Verdoppelung der Gesamtsumme vorgenommen hat. Das heißt, sie hat noch ein­mal so viel auf den Tisch gelegt, und damit haben wir dann, so hoffe ich, doch eine ge­wisse Gestaltungsmöglichkeit. – Das ist das eine.

Das Zweite – ich muss das zur eigenen Psychohygiene sagen –: Bei den Politikern, die jetzt noch Pensionen haben, bitte ich, immer auch dazuzusagen: bis zu 15 Prozent Pensionssicherungsbeitrag. Ich würde das nur der Objektivität halber dazusagen. Sie wissen, das ist eine auslaufende Gruppe, das heißt, diese Ansprüche betreffen nur jene Menschen, die sie schon haben, aber sie entstehen nicht mehr neu. Ich zum Bei­spiel habe als Minister keinerlei Politikerpensionsanspruch. Es ist also entsprechend vorzugehen.

Die Frau Präsidentin gestattet mir jetzt noch einen kleinen Sidestep, weil die Freiheit­lichen schon eine Presseaussendung gemacht haben, dass ich eine Aussage verwei­gert hätte. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.– Ja, Herr Jenewein hat einen Brief schreiben müssen. Ich möchte Ihnen nur mitteilen: Die Zahlen der MA 40 habe ich nicht. Die sind mir nicht vorliegend. Das ist Landesverwaltung. Ich habe die AMS-Zahlen. (Bundesrätin Mühlwerth:  Berichterstattung!) – Nein, eben nicht. Nicht über die Sperren. Sie müssen mir Bericht erstatten, was sie auszahlen und wie viele Leute betroffen sind, aber sie müssen keinen Bericht darüber erstatten, wie viele gesperrt werden. Das macht kein Bundesland, und das ist auch nicht Teil der Artikel-15a-Ver­einbarung.

 


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