BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 73

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Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.28.129. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmas­seurgesetz, das MTD-Gesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Ärztegesetz 1998, das Gesundheits- und Ernäh­rungssicherheitsgesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Tuberkulosegesetz, das Apothekengesetz, das Gehaltskassengesetz 2002, das Apothekerkammerge­setz 2001, das Tierseuchengesetz, das Tiergesundheitsgesetz, das Tierschutzge­setz, das Tierärztegesetz, das Tierärztekammergesetz, das Bangseuchen-Gesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und das Lebensmittelgesetz 1975 geändert wer­den (1. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit) (2166 d.B. und 2256 d.B. sowie 8946/BR d.B. und 8962/BR d.B.)

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver­sicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2. Verwaltungsge­richtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit) (2167 d.B. und 2257 d.B. sowie 8963/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zu den Punkten 9 und 10 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 9 und 10 ist Herr Bundesrat Reisinger. Ich bitte um die Berichte.

 


12.28.38

Berichterstatter Friedrich Reisinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kol­leginnen und Kollegen! Die beiden gegenständlichen Berichte liegen Ihnen in schrift­licher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der beiden Vorlagen am 7. Mai 2013 mit Stimmeneinhelligkeit die Anträge, gegen die vorliegenden Beschlüsse des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich darf nun auch Herrn Gesundheitsminister Stöger sehr herzlich hier bei uns im Bun­desrat begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte.

 


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