Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Ärztegesetz 1998, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Tuberkulosegesetz, das Apothekengesetz, das Gehaltskassengesetz 2002, das Apothekerkammergesetz 2001, das Tierseuchengesetz, das Tiergesundheitsgesetz, das Tierschutzgesetz, das Tierärztegesetz, das Tierärztekammergesetz, das Bangseuchen-Gesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und das Lebensmittelgesetz 1975 geändert werden (1. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit) (2166 d.B. und 2256 d.B. sowie 8946/BR d.B. und 8962/BR d.B.)
10. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit) (2167 d.B. und 2257 d.B. sowie 8963/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zu den Punkten 9 und 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 9 und 10 ist Herr Bundesrat Reisinger. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Friedrich Reisinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die beiden gegenständlichen Berichte liegen Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der beiden Vorlagen am 7. Mai 2013 mit Stimmeneinhelligkeit die Anträge, gegen die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich darf nun auch Herrn Gesundheitsminister Stöger sehr herzlich hier bei uns im Bundesrat begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte.
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