12.29
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Österreich hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt; viele Länder beneiden uns darum. Dafür muss man aber auch etwas tun. Die Regierung ist tätig geworden und hat weitere Reformen beschlossen.
Natürlich sind mit der Reform angesichts der sozialen Leistungen, die gefordert werden, auch Kostensteigerungen verbunden, und da gibt es natürlich auch die unterschiedlichsten Zuständigkeiten. Das stellt natürlich eine große Herausforderung dar. Um eine optimale Versorgungsstruktur und mehr Leistungen auch für die kommenden Generationen zu sichern, wurde von Bund, Ländern und Sozialversicherung gemeinsam eine Reform ausgearbeitet. Man hat sich auf ein gutes österreichisches Gesundheitswesen geeinigt. Ein besseres Gesundheitswesen in Zukunft, eine Modernisierung für Patientinnen und Patienten ist das Ziel gewesen, patientennäher, mit weniger Bürokratie. Die Zusammenarbeit zwischen den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und den Spitälern sollte verbessert werden.
Was hat unser Herr Bundesminister in den Verhandlungen mit den Bundesländern und den Sozialversicherungsträgern erreicht? – Für die Patientinnen und Patienten wird der niederschwellige Zugang zur bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung und deren hohe Qualität langfristig gesichert und auch ausgebaut. Die Steuern und Beiträge der Bevölkerung werden gezielter eingesetzt. Sowohl Versorgungs- als auch Finanzziele werden festgelegt, und ein Monitoring wird eingeführt, um die Erreichung der Ziele zu kontrollieren. Ein Anstieg der öffentlichen Ausgaben für Gesundheit bis 2016 ist gesichert, es gibt ein Plus von 3,6 Prozent pro Jahr.
Die Versorgung der PatientInnen muss zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort und mit optimaler medizinisch-pflegerischer Qualität erfolgen. Die Abläufe im Gesundheitswesen sollten transparenter werden, Behandlungen durch die Optimierung von Organisationsabläufen und Kommunikation verbessert werden. Es geht auch um einen gezielten Ausbau von Gesundheitsförderung und Prävention.
Ab 1. Jänner 2014 wird mit der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle der Instanzenzug auch auf Länderebene festgelegt. Mit diesem Anpassungsgesetz wird die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit auch im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit wie schon in anderen Bereichen umgesetzt.
Im Gesundheitsbereich sind in verschiedenen Gesetzen Anpassungen vorgesehen, sei es bei der Ärztekammer, der Zahnärztekammer, der Apothekerkammer, der Tierärztekammer und auch im Hebammenbereich, Anpassungen wie zum Beispiel im Disziplinarrecht den Entfall des administrativen Instanzenzuges innerhalb der Kammern, die Beschwerdemöglichkeit beim Verwaltungsgericht des Landes im Disziplinarrecht oder der Wegfall des Ausschlusses eines ordentlichen Rechtsmittels. Diese Reform beinhaltet auch Änderungen beim ASVG, GSVG, BSVG und beim Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz. Zum Beispiel sind der Entfall der Schiedsgerichtskommission, die Auflösung der Heilmittelkommission sowie die Übertragung der Aufgaben an das Bundesverwaltungsgericht vorgesehen.
Eine Neuerung wird es auch geben bei der Besetzung des Senats durch den Vorsitzenden und vier Laienrichter, bestehend aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Vorschlag der Bundesarbeiterkammer und der Wirtschaftskammer.
Meine geschätzten Damen und Herren! Mit dem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit wird eine moderne und einfachere Verwaltungsgerichtsbarkeit auch in diesem Sektor umgesetzt.
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