BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 74

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12.29.33

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Österreich hat ei­nes der besten Gesundheitssysteme der Welt; viele Länder beneiden uns darum. Dafür muss man aber auch etwas tun. Die Regierung ist tätig geworden und hat weitere Re­formen beschlossen.

Natürlich sind mit der Reform angesichts der sozialen Leistungen, die gefordert wer­den, auch Kostensteigerungen verbunden, und da gibt es natürlich auch die unter­schiedlichsten Zuständigkeiten. Das stellt natürlich eine große Herausforderung dar. Um eine optimale Versorgungsstruktur und mehr Leistungen auch für die kommenden Generationen zu sichern, wurde von Bund, Ländern und Sozialversicherung gemein­sam eine Reform ausgearbeitet. Man hat sich auf ein gutes österreichisches Gesund­heitswesen geeinigt. Ein besseres Gesundheitswesen in Zukunft, eine Modernisierung für Patientinnen und Patienten ist das Ziel gewesen, patientennäher, mit weniger Bü­rokratie. Die Zusammenarbeit zwischen den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und den Spitälern sollte verbessert werden.

Was hat unser Herr Bundesminister in den Verhandlungen mit den Bundesländern und den Sozialversicherungsträgern erreicht? – Für die Patientinnen und Patienten wird der niederschwellige Zugang zur bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung und deren ho­he Qualität langfristig gesichert und auch ausgebaut. Die Steuern und Beiträge der Be­völkerung werden gezielter eingesetzt. Sowohl Versorgungs- als auch Finanzziele wer­den festgelegt, und ein Monitoring wird eingeführt, um die Erreichung der Ziele zu kon­trollieren. Ein Anstieg der öffentlichen Ausgaben für Gesundheit bis 2016 ist gesichert, es gibt ein Plus von 3,6 Prozent pro Jahr.

Die Versorgung der PatientInnen muss zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort und mit optimaler medizinisch-pflegerischer Qualität erfolgen. Die Abläufe im Gesundheits­wesen sollten transparenter werden, Behandlungen durch die Optimierung von Organi­sationsabläufen und Kommunikation verbessert werden. Es geht auch um einen geziel­ten Ausbau von Gesundheitsförderung und Prävention.

Ab 1. Jänner 2014 wird mit der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle der Instanzenzug auch auf Länderebene festgelegt. Mit diesem Anpassungsgesetz wird die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit auch im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit wie schon in anderen Bereichen umgesetzt.

Im Gesundheitsbereich sind in verschiedenen Gesetzen Anpassungen vorgesehen, sei es bei der Ärztekammer, der Zahnärztekammer, der Apothekerkammer, der Tierärzte­kammer und auch im Hebammenbereich, Anpassungen wie zum Beispiel im Diszipli­narrecht den Entfall des administrativen Instanzenzuges innerhalb der Kammern, die Beschwerdemöglichkeit beim Verwaltungsgericht des Landes im Disziplinarrecht oder der Wegfall des Ausschlusses eines ordentlichen Rechtsmittels. Diese Reform bein­haltet auch Änderungen beim ASVG, GSVG, BSVG und beim Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz. Zum Beispiel sind der Entfall der Schiedsgerichtskommis­sion, die Auflösung der Heilmittelkommission sowie die Übertragung der Aufgaben an das Bundesverwaltungsgericht vorgesehen.

Eine Neuerung wird es auch geben bei der Besetzung des Senats durch den Vorsit­zenden und vier Laienrichter, bestehend aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Vor­schlag der Bundesarbeiterkammer und der Wirtschaftskammer.

Meine geschätzten Damen und Herren! Mit dem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpas­sungsgesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit wird eine moderne und einfachere Verwaltungsgerichtsbarkeit auch in diesem Sektor umge­setzt.

 


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