Wenn Sie meinen, ein Levelling-Up sei sozusagen der Gesellschaft nicht zuzumuten, dann klingt das ein bisschen danach als sei die Gesellschaft noch nicht reif dafür. Aber Sie wissen, dass mittlerweile eine hohe Mehrheit der österreichischen Bevölkerung sogar für die Öffnung der Ehe für Homosexuelle ist, nur Ihre Partei nicht! Also da glauben Sie, dass die Bevölkerung weiter hinten ist, und sehen offensichtlich nur Ihre eigene Klientel. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)
Nebenbei: Dass Sie von dieser Materie nicht wirklich viel verstehen und Antidiskriminierung nicht wirklich verstehen, beweisen Sie allein durch die Bezeichnung „sexuelle Einstellung“. Es heißt erstens einmal „sexuelle Orientierung“! Eine Einstellung wäre ja etwas, das man einstellt oder dann auch wieder umstellen kann. So funktioniert das aber nicht. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Bei Antidiskriminierung geht es außerdem genau darum, Menschen zu beschützen, die nur aufgrund der Tatsache, dass sie so sind, wie sie sind, diskriminiert werden: Religion, Hautfarbe, Herkunft, sexuelle Orientierung, Geschlecht, Alter. – Das sind Dinge, die nicht beeinflussbar sind – bei der Religion könnten wir uns vielleicht noch streiten –, das sind Dinge, die nicht veränderbar sind, das sind Ureigenschaften. (Präsident Mayer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Wenn Menschen deswegen eine Wohnung verwehrt wird und eine Gruppe sich gerichtlich wehren darf, eine andere Gruppe aber nicht, dann versteht das niemand! Wenn man eine Wohnung von einem Vermieter nicht bekommt oder ein Haus nicht kaufen kann, wenn eine Immobiliengesellschaft ein paar Häuser verkauft, darf man sich wehren, wenn einem das Haus oder die Wohnung wegen der Herkunft verweigert wird; wenn es aufgrund der sexuellen Orientierung oder auch des Alters geschieht, hat man hingegen keine rechtliche Handhabe. Dann muss man gehen und zur Kenntnis nehmen, dass in dieser Republik ein Mensch einfach sagen kann: Nein, dir verkaufe ich kein Haus, weil du lesbisch bist! (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)
Das ist nicht eine Frage von Freiheit, sondern das ist eine grundsätzliche Frage, denn ein Vermieter oder eine Vermieterin kann einen Menschen jederzeit aufgrund von Tatsachen wie dass die Miete nicht bezahlt wird, dass Lärm gemacht wird oder dass Unrat im Stiegenhaus hinterlassen wird aus einer Wohnung weisen. Das sind alles gute Gründe, warum man sagt: Sorry, aber wenn du das nicht besserst, dann schmeiße ich dich hinaus! Aber wenn jemand aufgrund seiner Religion, seiner sexuellen Orientierung, seines Geschlechts, Alters und so weiter hinausgeworfen wird, dann kann die Person nichts dafür, nichts tun! Und wenn man diesen Menschen keine rechtliche Handhabe gibt, dann sagt man: Ich erlaube das.
Ich nehme zur Kenntnis, dass die ÖVP und die FPÖ sagen: Wir erlauben Diskriminierungen in dieser Republik und wollen weiterhin, dass diese stattfinden – denn das heißt es im Umkehrschluss! Das heißt es, wenn man Menschen Güter und Dienstleistungen verwehrt.
Ich wollte meine Rede hier eigentlich mit dem positiven Aspekt beginnen, aber ich war jetzt so aufgebracht aufgrund der Reden der FPÖ und der ÖVP. – Danke übrigens, Frau Kollegin Blatnik, ich sehe es genauso wie Sie!
Die positiven Aspekte sind erwähnt. Der Erweiterung der Frist bei sexueller Belästigung auf drei Jahre und dergleichen stimmen wir zu.
Offensichtlich ist Antidiskriminierung in diesem Land jedoch ein derart unterentwickeltes Thema, wo selbst Abgeordnete dieses Hauses so überhaupt keine Ahnung davon haben, dass ich es erschütternd finde! (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
13.32
Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Kollege Wilhelm. – Bitte.
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