13.32
Bundesrat Richard Wilhelm (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Die vorliegende Sammelnovelle enthält eigentlich viele wichtige Punkte, besonders im Bereich der Ausweitung des Diskriminierungsschutzes. Die Harmonisierung des Behinderteneinstellungsrechts mit den Angleichungen an das Gleichbehandlungsgesetz wird ebenfalls eingearbeitet.
Wie die Kollegin vorhin schon erwähnt hat, verbietet seit nunmehr über 30 Jahren das Gleichbehandlungsgesetz Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und seit 2004 auch Ungleichbehandlungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder des Alters auch in der Arbeitswelt. Viele Mitglieder dieses Hauses, der Arbeiterkammer und Gewerkschaften haben sich seither Schritt für Schritt um Verbesserungen bemüht. Es geht dabei um Gerechtigkeit – um Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern und um Gerechtigkeit für jene, die körperlich beeinträchtigt sind.
Es sind unter anderem Kleinigkeiten, die geändert werden, zum Beispiel für die Frau, die sich auf dem Arbeitsmarkt bewegt und nicht genau weiß, wie hoch ihr Lohn ist, ihr Mindestgehalt ist, das ihr eigentlich zusteht, weil es für ihre Arbeit zum Beispiel noch keinen Kollektivvertrag gibt. Jetzt muss das Mindestgehalt Gott sei Dank einmal in den Stelleninseraten verankert werden. Geschieht das nicht, zieht das mitunter eine Strafe nach sich. Das ist für jene Personengruppe natürlich eine wichtige Maßnahme. Die alte Forderung gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist heute genauso aktuell wie vor hundert Jahren. Frauen verdienen heute noch immer im Schnitt um 20 Prozent weniger, in manchen Betrieben oft bis zu 30, 40 Prozent. Das ist ungerecht und auch moralisch nicht vertretbar.
Ein weiterer positiver Schritt ist die Verankerung der Verpflichtung des Bundeskanzlers sowie der Bundesministerin beziehungsweise des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, einmal die NGOs zu einem Arbeitsgespräch betreffend die Bekämpfung der Diskriminierungen von Frauen sowie von Menschen mit Beeinträchtigungen einzuladen. Wie vorher auch angesprochen: Die Verkleinerung der Senate der Gleichbehandlungskommission und die Verringerung der Verfahrensdauer von 18 auf 12 Monate sind für die Betroffenen natürlich begrüßenswert.
In Summe sehe ich, dass diese Gesetzesänderung wieder ein kleiner Schritt zu mehr Gerechtigkeit ist. (Beifall bei der SPÖ.)
13.35
Präsident Edgar Mayer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports durch den Bund (Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 – BSFG 2013) (2149 d.B. und 2305 d.B. sowie 9005/BR d.B.)
Präsident Edgar Mayer: Nun gelangen wir zum 15. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Konrad. Bitte um den Bericht.
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