BundesratStenographisches Protokoll821. Sitzung / Seite 88

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drei Jahre arbeitslos, alle hatten eine gute Ausbildung, von der Matura begonnen bis hin zur beruflichen Ausbildung. Wichtig war in diesem Gesetz auch, dass man gesagt hat, als sie vorgesprochen haben: Unter Umständen, hat man hinterher gesagt, kann ich den Behinderten vielleicht nicht mehr entlassen, oder wenn irgendetwas passieren sollte, muss ich ihn behalten.

Zu weitgehende gesetzliche Regelungen über Gleichbehandlung können auch die Ver­tragsfreiheit einschränken. Heute wurde etwa von Frau Kollegin Michalke die Woh­nungsmiete erwähnt. Bei all diesen Diskriminierungsverboten, die im Levelling-Up vor­gesehen sind, müssen wir auch beachten, dass wir dann nicht mehr frei sind, wenn wir einen Vertrag schließen. Die Folge davon könnte sein, dass die Wohnung dann nur noch nach Kriterien, die sich der Vermieter vorgestellt hat, vergeben wird, weil es rechtlich auch sehr schwer wird, die verschiedenen Verfehlungen geltend zu machen.

Meine Damen und Herren, rechtliche Reglungen werden – besonders auch dann, wenn sie sehr detailliert sind – oft umgangen, wenn der Wille nicht vorhanden ist, sie umzusetzen. Irgendwie wird dann ein Weg gefunden werden, dass man ein Gesetz seinem Sinn nach umgeht, wodurch dann das Gesetz sein Ziel verfehlt. Wir haben das, wie ich angedeutet habe, auch schon beim Behinderteneinstellungsgesetz gesehen.

Gesetze, meine Damen und Herren, müssen für Menschen auch nachvollziehbar sein! Um das zu erreichen, gilt es auch, das Bewusstsein der Menschen zu bilden. Um diese Bewusstseinsbildung zu erreichen, ist es aber wichtig, Menschen nicht zu überfordern. Wenn etwa die Freiheit des Wohnungsvermieters, seine Wohnung einer bestimmten Person zu vermieten, die er dazu für geeignet hält, so stark eingeschränkt wird, dass kein Verständnis dafür erreicht wird, kann es zur Ablehnung des Gesetzes insgesamt kommen. Dann wird nämlich versucht, das Gesetz zu umgehen. Die Verwirklichung von Zielen wird durch Gesetze angestoßen, sie wird aber nicht durch diese allein er­reicht.

Hohes Haus, wir müssen alles tun, damit unsere Gesellschaft nicht eine ist, die Men­schen ausgrenzt, sondern eine Gesellschaft, die Menschen einbezieht. Die vorliegende Gesetzesnovelle ist ein wichtiger Schritt dazu, ein Schritt, der Verbesserungen bringt, zugleich aber die Menschen nicht überfordert. Das ist sehr wichtig!

Wir stimmen dem Gesetzesvorschlag gerne zu. Es wird aber in den nächsten Monaten und Jahren sicherlich zu diskutieren sein, dass wir das Gleichstellungsgesetz gemein­sam ändern, und zwar in Diskussionen, damit die Menschen draußen nicht überfordert werden, aber auch nicht die Wirtschaft. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.27


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zwischenzeitlich hat unser guter Bekannter, Bundesminister Mag. Klug, auf der Regierungsbank Platz genommen. Herzlich will­kommen! (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.

 


13.28.13

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Mi­nisterin! Herr Minister! Herr Kollege Hammerl, Ihre Rede hat mich jetzt echt bestürzt! Sie haben hier Erklärungen abgegeben und Erläuterungen dargelegt, warum ein Level­ling-Up bei der Antidiskriminierung nicht möglich ist, mit Argumenten, die eigentlich ge­nau das Gegenteil bewirken müssten, nämlich dass ihr das Levelling-Up mit be­schließt! Die Unübersichtlichkeit, die Sie besprochen haben, haben wir nämlich genau jetzt, weil es unterschiedliche Antidiskriminierungsregelungen wegen unterschiedlicher Antidiskriminierungsgründe gibt. Das ist die Unübersichtlichkeit, das ist nicht zumutbar!

 


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