BundesratStenographisches Protokoll821. Sitzung / Seite 102

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Bevor wir in die Debatte eingehen, darf ich noch Herrn Bundesminister Niki Berlakovich sehr herzlich begrüßen. Herzlich willkommen, Herr Minister! (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Brückl. – Bitte, Herr Kollege.

 


14.24.43

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Damen und Herren Mitglieder dieses Hauses! Klima­schutz ist an sich schon eine Selbstverständlichkeit, ist eine Überlebensfrage für uns alle, und es ist auch unsere Aufgabe, diese Selbstverständlichkeit immer wieder in das Bewusstsein der Bevölkerung zu tragen. Dazu braucht es auch Regeln.

Eine dieser Regeln diskutieren oder debattieren wir heute hier in diesem Haus, nämlich die Novelle des bestehenden Klimaschutzgesetzes. Diese Novelle sieht unter anderem vor, dass künftig der Ausstoß von Treibhausgasemissionen in Sektoren eingeteilt wer­den soll beziehungsweise der Ausstoß an Treibhausgasen in diesen Sektoren eine festgeschriebene Höchstmenge nicht überschreiten darf. Die Einteilung beziehungs­weise Vorschreibung erfolgt in sechs Sektoren.

Das ist auf den ersten Blick ein scheinbar anerkanntes Vorhaben, wenn man sich das Ganze aber im Detail anschaut, dann kommt man schnell dahinter, dass nicht alles Gold ist, was glänzt. Und warum sage ich das jetzt so? – Ich werde das am Sektor Ge­bäude festmachen. Ich darf hier ein paar Stellungnahmen, die im Zuge des Begutach­tungsverfahrens eingelangt sind, anführen. So schreibt zum Beispiel das Bundesland Niederösterreich, ein ÖVP-regiertes Bundesland, zum Sektor Gebäude:

„Der Sektor Gebäude, der nur für rund ein Fünftel der Emissionen verantwortlich ist, weist im Entwurf gegenüber diesem Gesamteinsparziel von 16 % mit knapp 32 % ein doppelt so hohes Reduktionsziel auf. Dabei wird augenscheinlich nicht berücksichtigt, dass die Länder mit den Bauordnungen und den Wohnbauförderungen die Kyoto-Vor­gaben bereits eingehalten bzw. sogar übertroffen haben.“ Und weiter dann: „Vielfach werden Wohnbaufördermittel, die an zu strenge und aufwendige Energieeffizienzmaß­nahmen gekoppelt sind, von den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr angenom­men.“ – So die Stellungnahme aus Niederösterreich.

Und das, was man hier aus Niederösterreich schreibt, bedeutet in Wirklichkeit ja nur ei­nes, nämlich dass der Sektor Gebäude zwar für ein Fünftel der Emissionen verantwort­lich ist, gleichzeitig aber ein Drittel der Einsparungen bringen soll. Und es bedeutet zum Zweiten noch etwas, nämlich dass das Wohnen in seiner Gesamtheit, dass der Wohnbau schlussendlich durch überbordende Energieeffizienzmaßnahmen wieder teu­rer wird, und das sollte er, siehe Medien, laut Vorwahlgeplänkel ja nicht.

Ich darf auch aus der Stellungnahme des rot-grün geführten Bundeslandes Wien zitie­ren. Die Wiener Landesregierung schreibt ebenfalls zum Sektor Gebäude:

„Das für den Sektor Gebäude vorgeschlagene Reduktionsziel  ist mit unrealistisch hohen und aus heutiger Sicht höchstwahrscheinlich nicht finanzierbaren Anforderun­gen verbunden.“ – Dabei steht dann aber in den Erläuterungen beziehungsweise im Vorblatt ganz klar drinnen, dass dieses Gesetz keine finanziellen Auswirkungen hat.

Und weiter heißt es dann in der Stellungnahme: „Dabei haben die Länder mit Hilfe der ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente (Bauordnungen und Wohnbauförderun­gen)  im Gegensatz zu den meisten anderen Sektoren  die Kyoto-Vorgaben einge­halten bzw. sogar übertroffen. Nunmehr werden diese Vorleistungen aber nicht nur nicht anerkannt, sondern soll dieser Sektor mit weiteren überzogenen Anforderungen gleichsam ‚bestraft‘ werden.“ – So die Stellungnahme aus Wien.

 


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