Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es war ein harter, steiniger Weg, auf dem viele Felsbrocken aus dem Weg geräumt werden mussten, aber es hat eines ganz klar gezeigt: Erst wenn alle gemeinsam daran arbeiten und vor allem ein modernes, neues, gerechtes, transparentes System bei der Förderung des Sports in Österreich zum Ziel haben, ist ein derartiges Reformpaket überhaupt umzusetzen.
Das Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 ist sicherlich eine sehr gute Grundlage, um künftig einen neuen, weiteren, erfolgreichen Weg im österreichischen Sport zu gehen, egal ob Breiten-, Gesundheits-, Behinderten- oder Spitzensport. Als Sportsprecher meiner Bundesratsfraktion darf ich allen – den vielen Expertinnen und Experten, den ehemaligen und aktiven Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern, den Dach- und Fachverbandsvertreterinnen und -vertretern, den Sportwissenschafterinnen und Sportwissenschaftern, den Sportpolitikerinnen und Sportpolitikern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sportministeriums –, die gemeinsam diesen Weg zu einer erfolgreichen Reform, zu einem Meilenstein in der Sportförderung mitgegangen sind, ein herzliches Dankeschön aussprechen.
Schlussendlich ein ganz besonderes Dankeschön noch einmal den beiden Ministern, dem ehemaligen Sportminister Norbert Darabos, der diesen Reformprozess 2009 begonnen hat, und meinem ehemaligen Fraktionsvorsitzenden und jetzigen Sportminister Gerald Klug, der dieses Gesetz finalisiert hat.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine Fraktion wird diesem Gesetz mit Freude zustimmen, und als Sportsprecher verwende ich jetzt die Sportsprache, wenn ich sage: Es ist ein Golden Goal, ein Touch Down oder auch ein großer Wurf gelungen. – Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
14.22
Präsident Edgar Mayer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai
2013 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Klimaschutzgesetz geändert wird (2295 d.B. und
2313 d.B. sowie 8993/BR d.B.)
Präsident Edgar Mayer: Wir kommen zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Taucher. – Bitte.
Berichterstatter Mag. Josef Taucher: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Umweltausschusses zum Klimaschutzgesetz bringen. Der Bericht liegt Ihnen ja in schriftlicher Form vor, daher werde ich ihn nicht mehr verlesen.
Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner vorgestrigen Sitzung am 4. Juni in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Edgar Mayer: Danke, Herr Kollege, für den Bericht.
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