Ich darf dann auch noch, weil das immer wieder bemängelt wird, auf die Begutachtungsfrist hinweisen. Völlig berechtigt kritisiert das Bundesland Niederösterreich eben die Kürze der Begutachtungsfrist. Der Kollege Schreuder hat das heute in einem anderen Zusammenhang, ich glaube, es war im Verkehrsbereich, auch schon erwähnt. Also das dürfte nicht nur, Herr Minister, in Ihrem Ministerium so sein, sondern es trifft in Wirklichkeit schon fast alle, dass immer wieder in den Stellungnahmen bemängelt wird, dass die Begutachtungsfristen viel zu kurz sind. Daher ein völlig berechtigter Einwand.
Ich darf abschließend, geschätzte Damen und Herren, noch darauf hinweisen, dass ich jetzt nur die Stellungnahmen aus Niederösterreich und aus Wien genannt habe. Das Gesagte gilt allerdings für alle Bundesländer, die hier Stellungnahmen abgegeben haben: Niederösterreich, Wien, Burgenland, Steiermark, Tirol und so weiter. Sie alle lehnen dieses Gesetz ab. Herr Bundesminister, nicht einmal die Landwirtschaftskammer hält Ihnen in ihrer Stellungnahme die Stange. (Bundesrat Schreuder: Wir sind eine Länderkammer!)
Geschätzte Damen und Herren, jetzt bringe ich es auf den Punkt: Wir Mitglieder dieses Hauses, geschätzte Damen und Herren Bundesräte, jeder Einzelne von uns sitzt hier herinnen, weil wir uns hier als Vertreter der Bundesländer befinden, gewählt und entsandt von den jeweiligen Landtagen, als Vertreter der Länder verpflichtet, an der Bundesgesetzgebung mitzuwirken, im Interesse des eigenen Bundeslandes. – Und daher kann es und sollte es und müsste es Pflicht für jeden hier herinnen sein, dieses Gesetz im Sinne des eigenen Bundeslandes abzulehnen! (Beifall bei FPÖ und Grünen.)
Wir Freiheitlichen kommen unserem Auftrag hier nach und werden diese Gesetzesvorlage ablehnen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)
14.30
Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Reisinger. – Bitte.
14.30
Bundesrat Friedrich Reisinger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Wir beschließen heute eine Novelle zum Klimaschutzgesetz, bei der es darum geht, dass für die einzelnen Sektoren wie Verkehr, Landwirtschaft, Industrie und Energie, Gebäude, aber auch Abfallwirtschaft konkrete Ziele bezüglich der Verminderung von Emissionen festgelegt werden.
Damit wird in Österreich ein klares Klimaschutzziel strukturiert für die einzelnen Sektoren definiert. Wenn man die einzelnen Sektoren genauer anschaut, dann sieht man, dass wir in Österreich relativ gut unterwegs sind, es aber dennoch in manchen Bereichen einiges zu tun gibt. Positiv fällt beispielsweise die Entwicklung im Abfallbereich auf, wo wir auf einem sehr guten Weg sind. Nicht ganz so gut läuft es in den Sektoren Industrie und Verkehr. Das begründet sich aber durchaus mit der erfreulichen Entwicklung, dass sich unsere Wirtschaft wieder einigermaßen erholt hat, womit diese Überschreitungen auch zusammenhängen. Es liegt nun einmal in der Natur der Sache, dass da ein sehr enger Zusammenhang besteht.
Klimaschutz ist wichtig, und ich denke, wir brauchen mittlerweile keine Debatte mehr darüber zu führen, wie wichtig Klimaschutz ist. Aber man darf den Bogen der Belastungen für die Wirtschaft auch in dieser wichtigen Frage nicht überspannen. Es ist einfach wichtig und notwendig, dass unsere Betriebe und unsere Industrie auch wettbewerbsfähig bleiben und damit Arbeitsplätze und Wohlstand gesichert sind. Es ist uns wenig geholfen, wenn Industriebetriebe dann mit ihrer Produktion vielleicht in Länder ausweichen, in denen weit niedrigere Standards bezüglich der Emissionswerte gelten als bei uns.
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