BundesratStenographisches Protokoll821. Sitzung / Seite 130

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Das ist eine Herausforderung für alle, aber wir haben jetzt klargestellt, wie die Spiel­regeln anzuwenden sind. Seit dem Jahr 2000 gilt der Almleitfaden. Er ist Rechts­grundlage, weil er der Europäischen Union gemeldet wurde, und nach ihm war vorzu­gehen. Wenn Flächen irrtümlich oder aufgrund anderer Umstände gemeldet wurden, dann kann man das nun richtigstellen. Was wir erreicht haben, ist, wofür ich mich ein­gesetzt habe, ist: Wenn ein Bauer von sich aus sagt, er ist draufgekommen, dass er irr­tümlich mehr Fläche angegeben hat, und dies korrigiert, dann wird ihm die Strafe er­lassen. Für die Überfläche muss man zurückzahlen, aber wenn jemand zu viel Fläche angegeben hat, muss er oft Strafe zahlen, folgen Sanktionen, und da haben wir er­reicht, dass die erlassen werden. Die Strafen betragen oft bis das Dreifache des Be­trages der Zuvielförderung.

Dadurch haben wir den Bauern einiges erspart, was ja auch der Sinn ist, damit die Bauern weiterarbeiten können. Daher haben wir jetzt eine Lösung präsentiert, die für das heurige Jahr gilt. Die Altfälle werden – jeder Einzelfall – abgearbeitet. Es gilt ein neues System zu entwickeln, sodass nicht nur die Almbauern, sondern auch alle an­deren Bauern ein sicheres System für die Zukunft haben. Das wird in die Reform zur Gemeinsamen Agrarpolitik eingebunden. Die Almbauern haben zentrale Bedeutung für die österreichische Landwirtschaft als Erzeuger hochwertiger Lebensmittel, auch für das Tourismusland Österreich als Bewirtschafter und Erhalter der Kulturlandschaft und auch als Sicherung des Siedlungsraumes in entlegenen und peripheren Regionen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.04


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut; Annahme der spanischen Sprachfassung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-BMLFUW – Land- und Forstwirtschaft.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend ein Agrarrechtsänderungsgesetz 2013.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.05.5925. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz zur Durchführung der Biozidprodukteverordnung (Biozidproduktegesetz – Biozid­produkteG) (2294 d.B. und 2342 d.B. sowie 9002/BR d.B.)

 


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