BundesratStenographisches Protokoll821. Sitzung / Seite 131

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Temmel. – Bitte um den Bericht.

 


16.06.11

Berichterstatter Walter Temmel: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz zur Durchführung der Biozidprodukteverordnung (Biozid­produktegesetz) liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur An­tragstellung.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hafenecker. – Bitte, Herr Kollege.

 


16.06.58

Bundesrat Christian Hafenecker (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Herr Bundesminister! Unter Bioziden verstehen wir Stoffe wie Holzschutzmittel, Desinfektionsmittel oder auch Rattengift. Alles in allem sind das Stoffe, die in hoher Konzentration sehr gefährliche chemische Substanzen darstellen und somit auch wirk­lich einer entsprechenden Kontrolle unterliegen sollten.

Wenn man sich ansieht, wie dieses Gesetz zustande gekommen ist, dann erkennt man natürlich ein altes Muster. Es gab zuerst eine entsprechende EU-Verordnung dazu. Es gibt jetzt die Übernahme in das nationale Recht, ob man möchte oder nicht, denn es gibt da immer noch das Damoklesschwert der Strafzahlungen durch die EU. Und zum Schluss, als dritter Akt, wird es wieder so sein, dass wir ein Stückchen nationales Recht auf dem Altar der bedingungslosen EU-Hörigkeit geopfert und wieder einmal ein Stückchen mehr aus der Hand gegeben haben.

Man muss sich natürlich nach dem Zustandekommen dieses Gesetzes auch die Fra­gen stellen: Was war eigentlich das Motiv? Warum will die EU auf nationaler Ebene ein Gesetz über Biozide regeln? Man könnte auch die Frage stellen: Waren es Lob­byisten – vielleicht von Biozidherstellern –, die ganz gerne eine EU-einheitliche Rege­lung gehabt hätten? Man kann sich die Frage stellen, ob die Produzenten dieser Pro­dukte damit einfach nur eine Autobahn zur Vermarktung innerhalb der EU errichten wollen. – Das werden wir alles nicht klären können. Aber Sie werden mir vermutlich recht geben, dass diese Vermutungen naheliegen.

Was aber naheliegt, ist in dieser Angelegenheit jedenfalls die Stellungnahme des Lan­des Salzburg, die uns hier im Hohen Haus die Augen öffnen sollte. Ich möchte aus die­ser Stellungnahme ganz kurz zitieren. Ich zitiere:

„Die im § 1 der nunmehrigen Regierungsvorlage enthaltenen neuen Bestimmungen sind unklar, zum Teil sprachlich verunglückt und begegnen aus der Sicht der Vollzieh­barkeit auch gravierenden Bedenken, da deren Interpretation eine regelrechte Denk­sportaufgabe bedeutet.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, das ist ein sehr, sehr eindeutiges Urteil, und ich denke auch, wir hier im Hohen Haus sollten diese Stellungnahme des Landes Salzburg nicht einfach undiskutiert lassen.

Am Ende dieser Stellungnahme steht noch zu lesen: „Eine grundlegende Überarbei­tung dieser Bestimmung wird daher dringend angeraten.“

 


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