BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 59

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Was wir aber tun können – und auch tun –, ist, den Weg zu öffnen und die richtigen Weichen zu stellen, damit es auch hier in Zukunft mehr Forschung, mehr Wissenschaft und dann auch eine entsprechende wissenschaftliche Lehre zur Elementarpädagogik gibt, damit es künftig und relativ bald akademisch gebildete Elementarpädagogen ge­ben wird, die dann – so nehmen wir fest an – von ambitionierten Gemeinden angestellt werden. Auch da erhöhen wir also sukzessive die Qualität.

Das sind, glaube ich, die wesentlichen Schritte. Es ist heute schon so viel Treffendes und alles Substanzielle zu dem neuen Gesetz gesagt worden, sodass ich das nicht alles zu wiederholen brauche.

Frau Dr. Schmied, ich bedanke mich für die treffenden Ausführungen und natürlich für die Zusammenarbeit, die wir in den letzten zwei Jahren hier gepflogen haben – wir haben sie schon vorher gepflogen, als ich noch Rektor war. Ich bin sehr stolz und sehr froh, dass wir es trotz mancher unterschiedlicher Auffassungen, die wir im Detail haben und die wir auch gar nicht leugnen wollen, geschafft haben, ein großes, gemeinsames neues Gesetz zu machen. Die Kunst der Demokratie ist es, aus den Gegensätzen heraus, die immer und unausweichlich bestehen, dann doch zu einem gemeinsamen Ziel zu kommen. Diese Kunst haben wir geübt und sie ist uns gelungen. Das freut mich sehr. Und dafür vielen, vielen Dank. – Das ist einen Applaus wert. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich bedanke mich außerdem bei Herrn Bundesrat Saller und bei Frau Bundesrätin Reich für die überaus kundigen Kommentare und für die Zustimmung, die wir hier finden. Ich bedanke mich bei allen, die dem Gesetz hier weiterhin zustimmen. Das macht mich wirklich sehr dankbar, weil ich glaube, dass dieses Gesetz ein ganz, ganz wichtiger Schritt für eine gute Zukunft der Lehrerbildung ist.

Letztlich schließe ich mit dem Dank an alle, die vier Jahre lang in einer Fülle von Diskussionsrunden, Expertisen und vorbereitenden Arbeiten daran mitgewirkt haben, dass dieses Gesetz so geworden ist, wie es wurde. Ich freue mich darauf, dass wir jetzt, so das Gesetz heute hier beschlossen werden sollte, gemeinsam in eine gute Umsetzung gehen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.51


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

11.51.463. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung geändert werden (Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013) (2319 d.B. und 2366 d.B. sowie 9007/BR d.B. und 9013/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wilhelm. Bitte um den Bericht.

 


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