BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 60

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Berichterstatter Richard Wilhelm: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Justizausschusses liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Justiz stellt nach Beratungen mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich begrüße außerdem Frau Bundesministerin Karl.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Ich darf ebenfalls Frau Bundesministerin Dr. Beatrix Karl sehr herzlich zur Debatte über diesen Tagesordnungspunkt begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.53.06

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Die Justizministerin hat zu Recht in einem guten Schritt eine Strafrechtsreform­kom­mission eingesetzt, die bis zum Jahr 2015 das Strafgesetz durchforsten und durch­leuch­ten soll. Die Idee dahinter war – und ich sage das als Einleitung zu dieser Diskussion hier –, dass man das gesamte Gesetz durchforstet, auf neue Beine stellt, sich die Systematik anschaut und dabei überprüft, was uns als Gesellschaft besonders viel wert ist, was wir besonders schützen müssen, was wir mit besonderer Strafe bedrohen müssen.

Gerade das Strafgesetz, das in den letzten Monaten und Jahren immer wieder – teils aus Notwendigkeiten internationaler Verpflichtungen, teils aufgrund von Zurufen der Öffentlichkeit – Teilabänderungen erfahren hat, hat zum einen ein bisschen Staub angesetzt – es stammt ja ursprünglich aus dem Jahr 1975 –, zum anderen ist es ein bisschen ein Flickwerk geworden.

Meine Worte waren als Einleitung so gedacht, dass es nicht so sein soll, dass das Strafgesetzbuch einem ständigen Prozess der Veränderung unterliegt. Ungeachtet dessen gibt es gewisse Dinge, die besonders schützenswert sind, bei denen man auch ab und an zwischendurch reagieren muss, wenn sich Mängel auftun.

Einerseits haben wir mit dieser Reform internationalen Verpflichtungen Rechnung getragen, EU-Richtlinien umgesetzt, die ganz klar zum Schutz der Schwachen sind. Besonders hervorgehoben wurde der Schutz von Kindern. Ebenso ist in diesem Entwurf auch erstmals von psychisch beeinträchtigten Personen die Rede, die sich gegen sexuelle Übergriffe noch weniger wehren können als Kinder. Aus der EU-Richtlinie heraus kam es zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Es ist ja für uns, die wir in einem relativ guten und sicheren Land wie Österreich leben, schwer zu glauben, dass anderswo Handel mit Kindern betrieben wird, dies gerade zum Zweck sexueller Ausbeutung. Schon das Wort Kinderhandel alleine ist ja ein krasser Widerspruch in sich und wird bei jedem Menschen, der hier herinnen sitzt, Grauen hervorrufen.

Wir haben im Gleichklang mit den Partnerinnen und Partnern in der EU den Men­schenhandel und den Kinderhandel ganz klar bekämpft und auch entsprechende Bestimmungen eingezogen.

Wichtig ist auch die Frage – und das ist eine perpetuierte Diskussion, die wir ständig haben –: Was sind die Strafdrohungen? Auf der einen Seite steht das Eigentum, auf der anderen die körperliche Integrität. Wie stehen diese zueinander? Passen die Strafdrohungen überhaupt?

 


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