BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 84

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

50 Prozent der Rechtspraktikanten auf sieben Monate verlängern können. Ausschlag­gebend für diese Entscheidung soll die Leistung der Rechtspraktikanten und -praktikantinnen sein. Die Praktika derjenigen, die sich besonders einbringen, die eine besondere Leistung erbringen, sollen verlängert werden; die können dann längere Zeit bei Gericht verbringen. Und die, die sich weniger einbringen im Zuge ihrer Gerichts­praxis, bei denen bleibt es eben bei den fünf Monaten. Meines Erachtens ist das ein guter Weg, den wir hier gehen. Und wie gesagt: Auch ich hätte gerne die neun Monate beibehalten, aber ich kann nur Dinge einführen, die ich auch bezahlen kann. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.24


Präsident Edgar Mayer: Danke, Frau Bundesministerin.

Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2013 betreffend ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Justiz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2013 betreffend ein Schiedsrechts-Änderungsgesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.25.30 Berichtigung zu Abstimmungsergebnis über TOP 4

 


Präsident Edgar Mayer: Bevor wir zum Tagesordnungspunkt 8 gelangen, kommen wir zu einer Berichtigung, was den Tagesordnungspunkt 4 anlangt, über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwalts­tarifgesetz und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden.

Hier gibt es ein mehrheitliches Abstimmungsverhalten; Kollege Mag. Zelina hat dem Antrag nicht zugestimmt.

Dazu ist anzufügen, dass die Geschäftsordnung vorsieht, sein Abstimmungsverhalten klar zum Ausdruck zu bringen und, wenn denn erforderlich, auch couragiert Wider­spruch anzumelden. Das gilt für alle Fraktionen, auch für jene Fraktionen ohne Fraktion. (Heiterkeit bei einigen Bundesräten.) Auch für alle Mandatare ohne eigene Fraktion, wollte ich sagen. – Bitte, bei uns wird das auch entsprechend wahrgenom­men.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite