BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 85

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Wir berichtigen allerdings das Abstimmungsverhalten: Es gibt diesbezüglich also einen mehrheitlichen Beschluss.

13.27.38 8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutz­ge­setz, das Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutzgesetz 1990, das Patent­amtsgebührengesetz, das Sortenschutzgesetz 2001, das Patentanwaltsgesetz und die Jurisdiktionsnorm geändert werden (Patent- und Markenrechts-Novelle 2014) (2358, Zu 2358 d.B. und 2413 d.B. sowie 9018/BR d.B.)

 


Präsident Edgar Mayer: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Ich begrüße dazu sehr herzlich Frau Bundesministerin Bures. Herzlich willkommen im Bundesrat! (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. Bitte um den Bericht.

 


13.28.01

Berichterstatter Michael Lampel: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Ich bringe den Bericht über die diesbezügliche Gesetzesnovelle.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, sodass ich gleich zur Antragstellung komme.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Edgar Mayer: Danke für den Bericht.

Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall; deshalb gibt es auch keine De­batte.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen. (Bundesrat Dönmez meldet Widerspruch an.) – So kann es gehen! Danke schön. – Der Antrag ist somit mehrheitlich angenommen.

13.29.07 9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikations­endein­richtungen geändert wird (2359 d.B. und 2414 d.B. sowie 9009/BR d.B. und 9019/BR d.B.)

 


Präsident Edgar Mayer: Wir gelangen zu Punkt 9 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. Bitte um den Bericht.

 


13.29.23

Berichterstatter Michael Lampel: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht über die erwähnte Gesetzesnovelle.

 


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