BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 86

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Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, sodass ich gleich zur Antragstellung komme.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Edgar Mayer: Danke, Herr Kollege Lampel.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.

 


13.30.01

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (ohne Fraktionszugehörigkeit, Salzburg): Sehr geehrter Präsident! Frau Ministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich melde mich zu diesem Tagesordnungspunkt zu Wort, obwohl ich ja an den Ausschussberatungen noch nicht teilnehmen durfte und das jetzt daher für mich auch sehr kurzfristig ist. Das geschieht erstens aus dem Grund, dass die grüne Fraktion dieser Vorlage nicht zustimmen wird, und zweitens auch, weil es ein Thema ist, das mich schon im Salzburger Landtag viele Jahre lang beschäftigt hat. Mir war dabei ein Anliegen, was auch in dieser Vorlage wieder nicht befriedigend gelöst ist, nämlich die Wahrung der Nachbarschaftsrechte beziehungsweise die Rücksichtnahme auf Strahlungsexposition im Sinne des Vorsorgeprinzips.

Gerade in Salzburg hat uns dieses Thema sehr intensiv beschäftigt, weil es in Salzburg sehr engagierte Beamte in der Landessanitätsdirektion gibt, die sich mit dieser Frage über die Jahre hinweg immer wieder intensiv beschäftigt haben und es in dem Bereich wirklich nicht zu befriedigenden Lösungen gekommen ist, was die Nachbar­schafts­rechte betrifft, das heißt, wenn es Einsprüche gegeben hat. Wir befinden uns da in der Situation, dass wir einen ungeheuren Freilandversuch machen und den aber nicht entsprechend überwachen.

Es gibt da immer wieder Bedenken, die durchaus auch von wissenschaftlicher Seite geäußert werden, aber bei vielen Anlagen ist nicht einmal bekannt und auch nicht eruierbar, welche Strahlenexposition von der betreffenden Anlage überhaupt ausgeht und wie wer in welcher Form davon betroffen ist. Das kann also auch nicht wirklich rückverfolgt werden. Insgesamt heißt das: Unsere Datengrundlage ist über die Jahre hinweg nicht wirklich verbessert worden.

Im Sinne des Vorsorgeprinzips wäre geboten, dass erstens – Transparenz – die Daten von den Betreibern herausgegeben werden, dass es Beobachtungen der Strahlen­exposition der Nachbarschaft über die Jahre hinweg gibt und dass das auch ent­sprechend protokollarisch festgehalten wird, um wenigstens im Nachhinein oder in einigen Jahren sagen zu können, was die Effekte sind, ob es sie gibt und in welchem Ausmaß. Das erfolgt derzeit nicht beziehungsweise nur unter sehr großen Schwierig­keiten, was die Herausgabe der Daten und so weiter betrifft.

Der vorliegende Entwurf wird leider auch nicht dazu genutzt, auf dem Gebiet bessere Grundlagen zu schaffen für eine wissenschaftliche Überwachung dieses großen Frei­land­versuchs, der hier läuft; es geht in diesem Zusammenhang auch um eine Stärkung der Nachbarschaftsrechte. Das ist für mich der Hauptgrund, diese Vorlage abzulehnen.

Ich darf mich noch sehr herzlich für das Willkommen bedanken und hoffe auf eine gute Zusammenarbeit. Ich freue mich auf meine Arbeit hier im Bundesrat, insbesondere im Hinblick auf eine Bundesstaatsreform beziehungsweise Reform des Bundesrates, ein Thema, das auch vom Herrn Präsidenten schon angeschnitten wurde. Es ist hochinteressant – meine Wahl in Salzburg ist ja noch nicht so lange her – auch der Bevölkerung draußen zu erklären, was man jetzt eigentlich tut, was man ist und auch


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