BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 87

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mit welcher Ablehnung vonseiten der Bevölkerung man konfrontiert wird, wenn man sagt, man ist Bundesrat oder Bundesrätin.

Das gilt es auch zu ändern, und es würde mich freuen, wenn ich dazu auch meinen Beitrag leisten könnte, die Arbeit im Bundesrat transparenter zu machen und effektiver zu gestalten. Das Kompetenzwirrwarr, die Probleme, die sich diesbezüglich angehäuft haben, sind im Sinne des Föderalismus, der Durchsetzbarkeit der Gesetze und der Handhabbarkeit der Gesetze auf den niederen Ebenen beziehungsweise in den Ländern anzugehen.

Vielen Dank! Ich hoffe auf eine gute Zusammenarbeit und freue mich darauf. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

13.34


Präsident Edgar Mayer: Danke, Frau Kollegin! Der Applaus gibt Ihnen recht. Wir haben Ihre Wünsche sehr gerne angehört. Wir nehmen das auch auf. Wir freuen uns, wenn wir MandatarInnen aus den Bundesländern haben, die sich entsprechend für den Bundesrat einsetzen. Auch von meiner Seite noch einmal alles Gute und viel Erfolg!

Wir kommen damit zum nächsten Redner. – Bitte, Herr Bundesrat Pfister.

 


13.35.16

Bundesrat Rene Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Werter Herr Präsident! Liebe Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Konsumentinnen und Konsumenten! Niemand von uns hier im Plenum, weder hier im Plenum noch zuhause oder irgendwo, kann es sich heute vorstellen, ohne Handy zu sein. Jeder Österreicher und jede Österreicherin hat im Durchschnitt 1,6 Handys, vom Säugling bis zum Greis, das heißt, jeder Österreicher trägt rund 1,6 Handys mit sich herum. Das ist eine Technologie, die mit einer Geschwindigkeit unsere gesamte Gesellschaft durchdrungen hat, wie wir uns das vor ein paar Jahrzehnten noch gar nicht vorstellen haben können.

In diesem Gesetz heute wird festgehalten, dass trotz Einführung neuer Technologien der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor damit verbundenen Gefahren im Mittelpunkt steht. Das gilt für alle Gesetzesmaterien des Telekommunikations­bereichs. Da werden nur jene Produkte zugelassen, die den strengen österreichischen und europäischen Normen entsprechen.

Heute behandeln wir also eine Novelle zum Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. Das ist zwar ein sehr, sehr sperriger Titel, was sich aber hinter der Novelle verbirgt, ist etwas, was man ganz einfach auch als stärkeren Konsumentenschutz begreifen kann. Es werden einschlägige Verbesserun­gen eingeführt. Wir haben zwar jetzt schon hohe Standards, aber wir wissen, dass über den Internethandel immer mehr Handys auch auf den österreichischen Markt gelangen, die möglicherweise nicht den hohen Standards entsprechen, die wir gewohnt sind und auch haben wollen.

Im Urlaub E-Mails checken, im Krankenstand die Sprachbox abhören, abends noch schnell einen Entwurf fertigstellen, vor Dienstbeginn auf dem Weg in die Arbeit das Handy abheben – wer von uns kennt das nicht?! Immer mehr Arbeit in immer weniger Zeit zu erledigen geht nur, indem Technologien verwendet werden, die jederzeit an jedem Ort verfügbar sind. Handys, Tablets, Smartphones und so weiter helfen uns natürlich auch, immer mehr Arbeit in die Freizeit zu verlagern. Das kann zwar auch die Arbeit erleichtern, kann aber natürlich auch zu gesundheitlichen Problemen bis hin zum Burnout führen.

Es sei mir in dem Zusammenhang ein kurzer Hinweis gestattet: Passend zu diesem Thema startet die Gewerkschaft der Privatangestellten diese Woche eine Initiative, die


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