BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 91

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Es geht natürlich auch darum, die Anwendungen und Technologien, wie etwa Tasta­turen, durch Forschung, durch Anwendungstechnologien und mit einfachen Zugängen auf die ältere Generation abzustimmen und diesen Mehrwert herauszuarbeiten. Wenn ältere Menschen diese Anwendungen beherrschen, haben sie möglicherweise auch die Chance, länger in ihren eigenen vier Wänden zu leben und sich in ihrem Wohn­umfeld weiter zu versorgen. Es sind ganz einfache Dinge wie die Erinnerung daran, Medikamente zu nehmen. Wenn das Leben älterer Menschen durch moderne Technologien erleichtert wird, dann haben sie auch einen Mehrwert davon. Aber wir müssen natürlich auch in diese Anwendungstechnologien investieren, und das werden wir auch tun.

Frau Bundesrätin Reiter – ich begrüße Sie als neues Mitglied des Bundesrates –, mir ist in dem Zusammenhang noch wichtig, dass man natürlich sehen muss, dass es einen großen Nutzen dieser Technologien gibt, und zwar nicht nur in der Kommu­nikation, wenn man sich das weltweit anschaut. Manchmal führen diese Technologien zur Demokratisierung ganzer Gesellschaften. Es gibt aber auch Gefahren und Risken. Es geht natürlich auch darum, diese Gefahren und Risken der Technologien zu erkennen.

Auch wenn dieses Gesetz, das wir heute beschließen, recht sperrig klingt – ich muss ja selbst nachschauen: Novelle zum Gesetz über Funkanlagen und Telekommuni­kations­endeinrichtungen. Dieses Wort hätte ich mir als Kind bei „Stille Post“ gewünscht. Es klingt so technisch, es geht dabei aber genau darum. Es geht genau darum, die Risken neuer Technologien abzuschwächen. Es wurde ja auch ausgeführt: Es geht darum, den Konsumenten und die Konsumentin zu schützen. Es geht darum, dass wir möglicherweise Handys am Markt haben, die nicht den strengen österreichischen und europäischen Normen und Grenzwerten entsprechen, die gefährlich sind, die heiß werden, wo Akkus explodieren. Es geht um all diese Dinge, die auch über das Internet zu einzelnen Menschen kommen.

In der Novelle machen wir eigentlich nichts anderes, als genau diesen Konsumenten­schutz zu stärken. Wir werden es erleichtern, dass Handys, die eine Gefährdung darstellen, schneller vom Markt genommen werden können. Wir werden der Behörde zur Marktkontrolle und Marktüberwachung stärkere Instrumente zur Verfügung stellen.

Daher meine ich, dass man bei Veränderungen, bei neuen Technologien, die Nutzen für viele Menschen bringen können, natürlich nicht aus dem Auge verlieren darf, wo Risken vorhanden sind. Wir müssen gesetzlich auf diese Risken eingehen und mit Konsumentenschutz, mit Instrumenten für die Behörden versuchen, dagegen vorzugehen. Das machen wir auch ganz stark in diesem Bereich.

Daher lade ich Sie trotz aller großen Diskussionen, die man über das Thema Infor­mations- und Kommunikationstechnologien führen kann, noch einmal ein, dieser Novelle, die stärkeren Konsumentenschutz und weniger Gefahren für die Nutzer dieser Technologien bedeutet, doch zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.55


Präsident Edgar Mayer: Danke, Frau Bundesministerin.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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