BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 172

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

nerpult aus zu sprechen, denn die Mikros auf den Regierungsbänken sind heute nicht funktionsfähig.

19.07.57

 


Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Das habe ich bisher nur bei Hearings gemacht, hier von dieser Stelle aus zu reden. Ich danke herzlichst. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil es wohl die letzte Gelegenheit ist, hier im Bundesrat zum Thema Verwaltungsgerichtsbarkeit zu sprechen.

Ich war vor vier Wochen bei der Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkom­mission, wo drei Tage lang über genau diese Thematik geredet wurde. Dieses Thema wurde deshalb gewählt, weil es, wie es dort auch geheißen hat, eines der größten Rechtsstaatsprojekte in der Zweiten Republik ist, also ein Großprojekt. Der Herr Prä­sident des Verfassungsgerichtshofes hat diese Reform als Jahrhundertprojekt bezeich­net. Ich wollte einfach diese Gelegenheit nützen, Ihnen über den aktuellen Stand der Umsetzung zu berichten.

Wir haben hier die Gelegenheit gehabt, schon über viele Gesetzänderungen in diesem Zusammenhang zu reden. Das wirklich Schöne daran war aus meiner Sicht, dass die meisten Gesetzesbeschlüsse einstimmig gefasst wurden. Das ist auch insofern über­raschend, als mir am Beginn dieses Projektes, als ich mit dieser Thematik begonnen habe, viele gesagt haben, ich solle eher die Finger davon lassen, weil es ein Projekt ist, das 26 Jahre lang diskutiert wurde und immer gescheitert ist und es daher sozu­sagen viel Aufwand und wenig Erfolg bringen wird.

Es ist mir ähnlich gegangen; ich erwähne das auch, weil Gerhard Dörfler hier sitzt. Bei der Thematik zweisprachige Ortstafeln hat es damals warnende Stimmen gegeben, dass man ein Projekt dieser Art beginnt. Nachdem das Projekt „Ortstafellösung in Kärnten“ 55 Jahre lang gescheitert ist, sagten damals auch die eher Gutmeinenden, ich solle die Energien lieber in andere Projekte investieren. Wir haben beides gemacht, beides geschafft. Wir haben sowohl das Bundesverfassungsgesetz zur Neuschaffung der Verwaltungsgerichtsbarkeit als auch das Verfahrensgesetz als auch das Organi­sationsgesetz hier einstimmig zustande gebracht, und dafür möchte ich Ihnen ganz herzlich danken.

Ich möchte Sie informieren, dass wir parallel dazu ja viele Materiengesetze ändern mussten, und zwar knapp 300, die großteils ebenfalls schon beschlossen sind. Wir haben viele Vorarbeiten auch sozusagen auf der technischen Ebene machen müssen, nämlich was die Räumlichkeiten anlangt. Mit dem Bundesverwaltungsgericht erster Instanz wird ja das größte Gericht Österreichs geschaffen. Die Räumlichkeiten wurden angemietet, werden derzeit adaptiert und sollen im Oktober oder November bezogen werden, weil ja das gesamte Projekt mit 1. Jänner 2014 starten soll.

Wir haben im letzten Jahr schon, damit die entsprechenden Vorarbeiten geleistet werden können, die Stellen für die Präsidenten und Vizepräsidenten ausgeschrieben und nach Ausschreibung und Hearing auch in der Bundesregierung bestellt. Wir haben die Übernahmeverfahren für jene Richter und Richterinnen, die bisher in den soge­nannten Tribunalen tätig waren und einen Rechtsanspruch haben, übernommen zu werden, durchgeführt. Das ist mittlerweile abgeschlossen. Wir haben die weiteren Richter- und Richterinnenpositionen ausgeschrieben, die Assessment-Verfahren sind erledigt, die Hearings sind am Laufen. Geplant ist, dass in der Juli-Sitzung der Bundesregierung diese Bestellungen ebenfalls vorgenommen werden. Wir haben das zusätzliche juristische Personal, das notwendig ist, und wir haben auch die Stellen für das nicht-akademische Personal ausgeschrieben. Also wir sind dabei, die Personen dafür zu suchen. Das ist, wie gesagt, natürlich ein Riesenaufwand gewesen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite