BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 171

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kreditiert werden, wenn es um Arbeitnehmervertreter geht. (Bundesrat Ing. Ebner: Was heißt da diskreditiert?)

Es gibt auch diverse andere Kammern, und ich stelle mich auch nicht hierher und diskutiere das Wahlverhältnis der Landarbeiterkammer oder sonst etwas. Das mache ich nicht. Wenn wir das machen, dann diskutieren wir das aus, aber wir nützen es nicht aus, indem wir einfach nur ein bisschen auf dem Parkett spielen und die eigenen Interessen, die klare parteipolitische Interessen und nicht Arbeitnehmerinteressen sind, in den Vordergrund stellen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Ing. Ebner.)

19.06


Präsident Edgar Mayer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.06.4716. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013, das Verwal­tungs­­gerichtsverfahrensgesetz, das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsge­setz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshof­gesetz 1953, das Amtshaftungsgesetz und das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wer­den (2294/A und 2382 d.B. sowie 9026/BR d.B.)

 


Präsident Edgar Mayer: Wir kommen nunmehr zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Ich bitte um den Bericht.

 


19.07.01

Berichterstatter Josef Saller: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föde­ralismus über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz, das Verwal­tungsgerichtsverfahrensgesetz, das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz, das Amtshaf­tungsgesetz und das Bundesministeriengesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung am 25. Juni den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Edgar Mayer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. – Bitte, Herr Staatssekretär. (Staatssekretär Dr. Ostermayer: Soll ich jetzt die Seite wechseln?) – Bitte vom Red-


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