BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 170

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Es ist purer Hohn, wenn die SPÖ-Führung davon spricht, dass sie drei Millionen Stimmen vertritt, wenn ein Viertel davon nicht einmal wählen darf. Es ist purer Hohn, wenn die SPÖ-Führung in der Arbeiterkammer sagt, sie will mehr Verteilungsgerech­tigkeit, und das eigene Wahlrecht dermaßen ungerecht und ungleich verteilt ist.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass es gut und richtig ist, dass man das Nationalratswahlrecht ständig adaptiert. Es ist gut und richtig, dass man es moderni­siert und an die Gegebenheiten anpasst. Es wäre aber auch wichtig, dass man das bei der viertgrößten Wahl auf Bundesebene ebenfalls tut, dass man ebenfalls nachzieht, ebenfalls modernisiert, ebenfalls mehr Demokratie zulässt. Das täte nicht nur Öster­reich gut, sondern auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Daher bitte ich, dass das geändert wird! Die Zeit ist noch nicht abgelaufen, es ist noch Zeit. Der Nationalrat hat es bewiesen: Wir haben das heute erst für die Wahl am 29. September beschlossen.

In diesem Sinne bitte ich um die Änderungen – und danke fürs Zuhören. (Beifall bei der ÖVP.)

19.03


Präsident Edgar Mayer: Nächster Redner: Herr Bundesrat Pfister. – Bitte, Herr Kollege.

 


19.03.36

Bundesrat Rene Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Ich habe heute wirklich die große Herausforderung: Ich darf erst so kurz wie Bernhard da sein, und ich darf ihn zitieren, mit Bernhard gibt es diese Diskussionen.

Es gibt da ein paar Dinge, die nicht so sind, wie du sie von dir gibst. Die habe ich ihm auch schon erklärt. Erstens einmal: Das mit den Lehrlingen, die hineinreklamiert werden, das stimmt. Da gibt es aber auch die überbetrieblichen Ausbildungsstätten, die ein anderes Lehrverhältnis haben und dort nicht hineinkommen. – Das ist die erste Geschichte.

Die zweite Geschichte ist folgende: Ich sehe den Bundesrat da jetzt nicht als Haupt­zuständigkeitsgremium. Auch wenn es in der Bundesarbeiterkammer keine einheitliche Meinung zu diesem Thema gibt und diverse Bundesländer unterschiedliche Meinungen dazu haben, so glaube ich, dass die Arbeiterkammern in ihren verschie­denen Führun­gen – ob das in Tirol, in Vorarlberg, im Burgenland oder auch in der Steiermark ist – doch einheitliche Vorgehensweisen haben. Das muss in diesem Fall auch in der ÖAAB-Fraktion abgestimmt werden. Das ist auch nicht unbedingt das Thema hier.

Ich sage dir auch ganz bewusst, dass sich die Personalchefs in den Firmen die Betriebs­räte auch nicht aussuchen können. Genauso wenig stehen in der Arbeiterkam­mer Betriebsräte zur Wahl, das weißt du sehr genau. Bei der Arbeiterkammerwahl stehen die Kammerrätinnen und Kammerräte zur Wahl und nicht Betriebsräte und Betriebsrätinnen. Es stimmt schon, dass das eine oder andere Mal auch Betriebsräte Kammerfunktionäre sind, da gebe ich dir recht. Das weißt du auch. Dieses Thema ist aber auch in eurem Bereich noch lange nicht ausdiskutiert, und da gibt es auch keine einheitliche Meinung.

Ich würde mir wünschen, dass die Fraktionen der Bundesarbeiterkammer und die ÖAAB-Fraktion österreichweit eine einheitliche Meinung hätten. Ich sage das ganz bewusst. Die FSG hat dazu eine einheitliche Meinung, die wir auch vertreten. Ich ersuche dich auch in deiner Funktion als NÖAAB-Landesgeschäftsführer darauf ein­zuwirken, dass es auch da eine einheitliche Meinung gibt, anstatt das hier für eine billige Polemik zu missbrauchen, indem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dis-


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