BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 182

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gesetzgebung, die Gesetzgebung in den Ländern sowie auf die Exekutive an, und die Kontrolle darf da auch nicht fehlen – ganz im Gegenteil.

Da es gemäß den EU-Verordnungen den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, Rege­lungen zum Beispiel für rituelle Schlachtungen ohne vorangehende Betäubung vor­zusehen, bleiben die diesbezüglich strengen österreichischen Gesetze jedenfalls unverändert aufrecht. Es ist ein wichtiger und richtiger Schritt, dass das Parlament das Staatsziel Tierschutz in die Verfassung aufgenommen hat, und es bedeutet eine Aufwertung des Tierschutzes in der Gesellschaft.

Was die Sicherstellung der Wasserversorgung betrifft: Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel, und die Vorsorge zur Sicherheit einer ausgezeichneten Qualität ist für die Menschen lebenswichtig. Nun sind Bund, Länder und Gemeinden dafür verantwortlich, dass sie in entsprechender Qualität erbracht wird.

In Summe sind dies wichtige Beschlüsse, mit denen zusätzlich zu Umweltschutz und Tierschutz auch die gesicherte Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Wasser und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln verankert wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

19.48


Präsident Edgar Mayer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen somit zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungs­gesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

19.49.43 18. Punkt

ORF-Jahresbericht 2012 gemäß § 7 ORF-Gesetz (III-492-BR/2013 d.B. sowie 9028/BR d.B.)

 


Präsident Edgar Mayer: Damit kommen wir zu Punkt 18 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. Ich bitte um den Bericht.

 


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