BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 190

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Klar gesagt: Kinder müssen Platz haben in einer pluralistischen Gesellschaft. In diesem Sinne ein klares Ja zu diesem Änderungsantrag. (Beifall bei der ÖVP.)

20.15


Präsident Edgar Mayer: Nächste Rednerin: Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte, Frau Kollegin.

 


20.15.42

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich würde sagen, das ist ein Reparaturgesetz, denn es sind schon sehr viele Änderungen vorgenommen worden. Das Kinderbetreuungsgeld fußt auf einer Idee der FPÖ – damals war es der Kinderbetreuungsscheck –, in der FPÖ/ÖVP-Regierung ist es dann als Kinderbetreuungsgeld eingeführt worden, heftigst bekämpft von Rot und Grün, aber mittlerweile haben sich offensichtlich diese beiden auch schon daran gewöhnt. Es sind bereits einige Änderungen vorgenommen worden, und auch mehrere Varianten gibt es mittlerweile. Diese mehreren Varianten waren immer schon ein kleiner Kritikpunkt von uns, weil wir gefunden haben, fünf sind einfach zu viel, man kennt sich fast nicht mehr aus. Jetzt gibt es wieder einige Änderungen, auch ein paar kleine Verbesserungen.

Eine Änderung, die ich durchaus begrüße, ist, dass man innerhalb von 14 Tagen, wenn man mit der gewählten Variante nicht einverstanden ist oder sich denkt, es war doch nicht richtig, diese gewählt zu haben, seine Entscheidung noch einmal ändern kann. Das ist zwar besser, als es jetzt ist, aber ich glaube, man müsste schon in die Richtung gehen, zu überlegen, ob ein Wechsel zu einer anderen Variante, wenn sich wirklich nachweislich Lebensbedingungen dramatisch verändert haben, nicht auch später möglich sein kann. Das könnte man zumindest einmal andenken.

Die Regelung der Rumpfmonate ist auch durchaus gut.

Die Erhöhung der Zuverdienstgrenze um 25 € ist eine nette Geschichte. Das ein­kommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird immerhin um 300 € erhöht. Der Grund dafür, dass wir dagegen sind, ist, dass wir immer gegen diese Zuverdienstgrenze waren. Wir haben immer gesagt: Weg mit der Zuverdienstgrenze! Die Befürchtung, die von den Regierungsparteien schon des Öfteren geäußert worden ist, dass dann die Väterbeteiligung weniger wird, teile ich wirklich nicht. Auch Professor Mazal hat nicht erst einmal gesagt, dass diese Zuverdienstgrenze keinerlei Lenkungseffekt hat.

Es stellt sich die Frage – noch einmal –, ob wir wirklich fünf Modelle brauchen. Schauen wir uns an, was die beliebtesten Varianten sind! – Die beliebteste Variante ist die längste, 30 plus 6, mit 43,7 Prozent, die zweitbeliebteste ist 20 plus 4 mit 26 Prozent, und die dritte ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld mit 18,53 Prozent, Tendenz steigend. Die anderen Varianten finden sich eigentlich auf den letzten Plätzen. 15 plus 3 Monate: 6 Prozent, 12 plus 2: 5,7 Prozent, die das in Anspruch nehmen.

Man könnte sich also schon überlegen, ob man sich nicht auf die drei Varianten, die am beliebtesten sind, konzentriert und die anderen zwei vielleicht außen vor lässt. Allerdings finde ich es nicht nur interessant, sondern auch bedauerlich, dass immer wieder diese Langzeitvariante von der Abschaffung bedroht ist. Wenn darüber geredet wird, ob man vielleicht die Anzahl der Varianten kürzt, dann ist immer die Lang­zeitvariante im Spiel. Und das ist Grund für mich – eine Kritik, die wir heute schon einmal geübt haben und wo wir uns ein bisschen in die Haare gekommen sind –, Ihnen zu sagen: Sie bekommen als Regierung nicht mit, was die Leute wollen!

In Ihrer eigenen Jugend-Monitoring-Studie sagen die jungen Menschen, ja, sie wollen länger bei den Kindern zu Hause bleiben, aber jedes Mal ist die Langzeitvariante die


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