BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 189

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird, liegt in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Edgar Mayer: Danke, Frau Kollegin, für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Sie ist nicht anwesend.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Pum. – Bitte, Herr Kollege.

 


20.11.52

Bundesrat Ing. Andreas Pum (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Ich darf in Bezug auf das Kinderbetreuungsgeld damit beginnen: Mut zum Kind darf nicht bei der ideellen Vorstellung enden. Professor Mazal hat das so formuliert: Kinder bedeuten uneinge­schränkte Bindung für das ganze Leben.

Kinder bedeuten vielseitige Aufgaben für Familien, für Erziehende, für Eltern, aber sie kosten auch viel Geld. Aber nicht der Staat ist verantwortlich, sondern das ist Aufgabe der Familie. 40 Prozent der ÖsterreicherInnen bestätigen das, und blicken wir ein wenig über die Grenzen Österreichs hinaus, so sind es in Frankreich 60 Prozent der Familien, die sich klar dazu bekennen, dass die Verantwortung bei der Familie liegt.

Unser Gesellschaftssystem baut auf den Generationenvertrag. Kinder sind Teil unserer zukünftigen Absicherung und auch Notwendigkeit zum Erhalt des Wohlstandes.

Eine Geburtenrate von 1,2 Kindern je Frau liegt weit unter dem notwendigen Durch­schnitt. Rund die Hälfte der Familien sind Ein-Kind-Familien. Wenn es um die Verein­barkeit von Familie und Beruf geht, sind vor allem die Frauen doppelt belastet. Daher ist es notwendig und richtig, das Kinderbetreuungsgeld im einkommensabhängigen Bereich von 6 100 € auf 6 400 € zu erhöhen.

Besonders prekär ist die Situation bei der Antragstellung gewesen. Hat sich einmal jemand geirrt, so war es unmöglich, eine Korrektur durchzuführen. Eine Fristerstreckung auf 14 Tage ab Antragstellung wird für rund 30 bis 50 Antragsteller pro Jahr eine Erleichterung bringen, indem sie ihnen eine Korrektur ermöglicht.

Ein Ja zum Kind darf nicht am finanziellen Nein scheitern. Unsere Gesellschaft muss den Wert erkennen und auch finanziell goutieren. Es ist daher dreifach zu unter­streichen, wenn Vizekanzler Spindelegger klarstellt: Mehr Geld und Sachleistungen für unsere Familien.

Es ist auch immer wieder notwendig, einen Blick über die Grenzen zu werfen. Scheuen wir uns nicht, uns auch mit Frankreich zu vergleichen, wo die Zielsetzung, eine höhere Geburtenrate zu erreichen, ganz klar umgesetzt wurde! Wir können auch in den skandinavischen Raum blicken oder vielleicht auch einen Blick in den Osten werfen, nach Russland. Es gibt viele vergleichbare Situationen, aber letztendlich zeigt sich eines immer wieder: dass wir gefordert sind, uns gerade die Anzahl der Kinder und die Größe der Familien betreffend nach oben zu lizitieren.

Es ist auch Tatsache, dass es erstmals in der Geschichte mehr alte als junge Men­schen hier auf unserem Planeten gibt. Daher ist es eine große Herausforderung, dem entgegenzuwirken, klare Zielsetzungen zu formulieren, um dem auch gerecht zu werden.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite